Unternehmergesellschaft
August 5th, 2008 von
JG
Eine wichtige Neuerung des GmbH-Rechts wird die Unternehmergesellschaft sein, die wohl vor allem vom Mittelstand begrüßt werden wird. Wenn der Gesetzgeber sich an seinen Zeitplan halten kann, könnte die Unternehmergesellschaft schon ab Oktober oder November 2008 als Rechtsform ausgewählt werden. Ziemlich gewiss wird man als Unternehmergesellschaft immer mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ firmieren müssen.
Eine Unternehmergesellschaft könnte den vorgestellten Regelungen zufolge mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, wenn auch das Stammkapital später auf 25 000 Euro ausgebaut werden muss. Dafür müsste die Unternehmergesellschaft solange ein Viertel aus ihren Jahresüberschüssen in das Stammkapital einzahlen.
Zudem sieht die Regierung eine Mustersatzung für die Gründung einer Unternehmergesellschaft vor, die besonders für Standard-Gründungen eingesetzt werden könnte. Damit bräuchten nur die Unterschriften der Gesellschafter der Unternehmergesellschaft beglaubigt werden. Auch die Notarkosten würden entsprechend niedriger ausfallen.
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August 5th, 2008 um 18:55
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August 26th, 2008 um 16:09
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