UG
August 5th, 2008 von
JG
UG ist die Abkürzung für die Unternehmergesellschaft, die schon ab Herbst 2008 für Gründungen zur Verfügung stehen könnte, wenn sich der Gesetzgeber an seine Ankündigung vom Juni halten kann. Die UG muss dann immer mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ firmieren.
Für die Gründung einer UG müsste laut der Pläne aus dem Bundesjustizministerium nur ein Stammkapital von einem Euro erbracht werden. Dennoch werden die Gründer der UG das Stammkapital auf 25 000 Euro ausbauen müssen. Dafür ist vorgesehen, dass ein Viertel aus den Jahresüberschussen in das Stammkapital eingezahlt werden muss. Anschließend könnte man sogar beantragen, statt als UG als GmbH zu firmieren.
Eine weitere Erleichterung für die Gründungsformalitäten könnte die Mustersatzung für die
UG sein, wenn man eine Standardgründung plant. Damit bräuchte man weniger
Rechtsberatung für die UG-Gründung und die Notarkosten würden gesenkt werden.
Geschrieben in Unternehmergesellschaft |
August 5th, 2008 um 19:01
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