Reklamation
Dezember 14th, 2010 von
JG
Wird durch den Käufer einer fehlerhaften Ware oder Dienstleistung vom Verkäufer verlangt den Mangel zu beseitigen, handelt es sich um eine Reklamation. Im Rahmen dieser Reklamation kann der Verkäufer entscheiden, ob er einen Umtausch, eine Reparatur, Wandlung oder Minderung vornimmt.
Im Zuge eines Umtauschs der mangelbehafteten Ware oder Dienstleistung ist diese dem Verkäufer durch den Käufer auszuhändigen. Soll eine Reparatur im Rahmen der Reklamation durchgeführt werden hat der Verkäufer diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wird vereinbart die Ware zurückzugeben und den Kaufpreis dem Käufer zurückzuerstatten handelt es sich um eine Wandlung. Ferner ist es möglich dem Käufer einen Teilbetrag des Kaufpreises zu erstatten und somit eine Minderung durchzuführen. Voraussetzung eine Minderung durchzuführen ist der erfolglose Versuch einer Nachbesserung durch den Verkäufer. Wird im Rahmen der Umsetzung einer Geschäftsidee angestrebt als Kaufmann bzw. Händler tätig zu werden muss sich umfassend über die Rechte und Pflichten im Rahmen einer Reklamation informiert und etwaige Kosten bereits bei der Erstellung von einem Geschäftsplan im Finanzplan berücksichtigt werden.
Im Rahmen einer Reklamation muss der Käufer nicht die Verpackung der mangelhaften Ware einer Rückgabe beifügen. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann hat dieser unmittelbar nach Zugang bzw. der ersten Nutzung der Ware den Mangel zu rügen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, gilt die Ware handelsrechtlich als fehlerfrei.
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