MoMiG
Oktober 31st, 2008 von
JG
Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, ist eine Reform des GmbH Gesetzes und soll am 01.11.08 in Kraft treten. Das MoMiG sieht die Einführung der sog. Unternehmergesellschaft (auch Mini GmbH oder Ein Euro GmbH genannt) vor und bestimmt weiterhin, dass diese mit einem Mindestkapital von 1 Euro gegründet werden kann. Das MoMiG normiert aber auch, dass die 1 Euro GmbH 25 Prozent ihrer jährlichen Gewinne ansparen muss, bis eine Mindestkapitalanlage i. H.v. 25.000 Euro erreicht ist.
Der Grund für das MoMiG ist der Wunsch des Gesetzgebers nach Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen. Durch die Einführung des MoMiG soll es Existenzgründern erleichtert werden eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die maßgebliche Zielsetzung des MoMiG soll aber der Ausgleich der Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber der britischen Limited sein. Da die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland stetig zunahm, sollte eine Möglichkeit für Existenzgründer, die keine 25.000 Euro Stammeinlage zu Beginn der Gründung aufbringen können, gefunden werden.
Eine andere Intention des MoMiG ist die Vorbeugung von Missbräuchen, insbesondere im Insolvenzfall. Das MoMiG normiert, dass die Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit auch dann einen Insolvenzantrag stellen müssen, wenn kein Geschäftsführer verfügbar ist. Allerdings ist Voraussetzung dafür die Kenntnis der Gläubiger über den Ansprechpartner, weswegen das MoMiG vorsieht, dass eine inländische Geschäftsanschrift zwingend ins Handelsregister einzutragen ist.
Geschrieben in Allgemein |