Mitarbeiterbeteiligung
November 19th, 2010 von
JG
Werden Mitarbeiter an dem Gewinn des anstellenden Unternehmens beteiligt, spricht man von Mitarbeiterbeteiligung. Diese kann grundsätzlich als überbetriebliche und betriebliche Beteiligung realisiert werden. Die überbetriebliche Mitarbeiterbeteiligung wird in erster Linie durch die Gewerkschaften angestrebt und kann über die Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Vermögensbeteiligung oder einen Investivlohn umgesetzt werden.
Auf betrieblicher Ebene zielt die Mitarbeiterbeteiligung auf die Gewinn- und Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern über die Ausgabe von Belegschaftsaktien oder die Schließung stiller Beteiligungen in Kapitalgesellschaften ab. Zur Kapitalbeschaffung nach einer Existenzgründung stellt die Mitarbeiterbeteiligung eine Möglichkeit dar die bei der Erstellung von dem Businessplan Venture Capital berücksichtigt werden sollte.
Neben der materiell geprägten Mitarbeiterbeteiligung über die Beteiligung am Gewinn und Kapital, erlangt die immaterielle Beteiligung, die über die Einflussnahme auf die Unternehmenskultur, die Optimierung der Arbeits- und Entscheidungsprozesse und die Stärkung des Wissenskapitals umgesetzt werden kann, immer höhere Bedeutung.
Die betriebliche Mitarbeiterbeteiligung stellt eine Betriebsvereinbarung dar, die einer Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe bietet die Mitarbeiterbeteiligung die Möglichkeit die Innovationsfähigkeit des Unternehmens zu fördern. Gründe dafür stellen die Möglichkeiten dar, die Eigenkapitalquote dadurch zu erhöhen was zu einer besseren Kreditfähigkeit führt, Kapitalengpässe zu überbrücken, eine geringere Krisenanfälligkeit zu erreichen, den Krankenstand und die Fluktuationsrate zu vermindern, Nachfolgeregelungen zu erleichtern und eine höhere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen zu realisieren.
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