Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
August 5th, 2008 von
JG
Das Warten auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft könnte bereits im Herbst 2008 ein Ende finden, wenn die Pläne des Bundesjustizministeriums eingehalten werden. Zumindest hat man sich auf Regelungen zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geeinigt, die diese Unternehmensform attraktiv für Gründer machen sollen. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird Teil des GmbH-Rechts sein, das generalüberholt wird. In diesem Zuge hat man schon letztes Jahr beschlossen, dass es eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben soll.
Gründer könnten den bekannt gewordenen Regelungen zu Folge mit einem Euro Stammkapital eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen. Es wird aber nicht ausbleiben, dass man das Stammkapital der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auf 25 000 Euro aus Rücklagen vom Jahresgewinn ausbauen werden muss.
Zudem soll eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft mit Hilfe einer Mustersatzung gegründet werden können, die die Notarkosten senken würde. Sie ist allerdings mehr für Standard-Gründungen einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geeignet.
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