Gründungszuschuss
Juli 23rd, 2008 von
rewe
Der Gründungszuschuss ist eine Förderungshilfe vom Arbeitsamt speziell für Existenzgründer, die sich vorher in einem Angestelltenverhältnis befinden und Arbeitslosengeld 1 berechtigt wären bzw. bereits ALG 1 beziehen. Der Antrag kann vorerst beim Arbeitsamt für 9 Monate beantragt werden. Darüber hinaus kann eine Verlängerung der Hilfe auf weitere maximal 6 Monate auf Antrag erfolgen. Zu dem Antrag muss weiterhin u. a. ein Businessplan, eine Rentabilitätsvorschau und Lebenslauf beim Arbeitsamt eingereicht werden. Damit kann das Arbeistamt prüfen, ob die Geschäftsidee erfolgsversprechend ist, der Gründer auch über die nötige Qualifikation verfügt, und somit den Gründungszuschuss berechtigt.
Die Höhe des Gründungszuschuss beläuft sich auf pauschalen 300 € zusätzlich zum ALG 1. Mit den 300 € sollen die Lebenshaltungskosten und alle Sozialversicherungen während der Gründungszeit gedeckt werden. Dies ist allerdings sehr knapp bemessen. Jeder Gründer sollte sich im Klaren sein, dass er sobald er ein Gewerbe im Haupterwerb anmeldet, nicht mehr über die Arbeitsagentur versichert ist. Das ist ein häufiger Irrglaube mit fatalen Folgen. Es liegt in der Pflicht des Existenzgründers sich darüber zu informieren und für eine Absicherung Sorge zu tragen. Es gibt bereits viele speziell darauf zugeschnittene “Absicherungspakete” von Privatversicherungsanbietern.
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