Existenzgründung als Modedesigner

Mai 5th, 2008 von rewe

Die Existenzgründung als Modedesigner ist eine freiberufliche Existenzgründung und somit muss sich der Modedesigner auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Existenzgründer können als Modedesigner Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Modedesigner den Antrag für Gründungszuschuss (ALG1 Bezug) oder den Antrag für Einstiegsgeld (ALG2 Bezug).

Weiterhin benötigt der Modedesigner bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Modedesigner sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.

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