Einstiegsgeld

Oktober 7th, 2008 von JG

Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Unterstützung zur Förderung einer Existenzgründung von ALG II Empfängern. Die gewährte Höhe des Einstiegsgeldes liegt im Ermessen des Bearbeiters, aufgrund der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Allgemein üblich wird das ALG II zzgl. 50 % des ALG II gewährt, maximal ist die Leistung aber auf bis zu 100 % begrenzt.

Dem Gründer dient das Einstiegsgeld zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten und wird zunächst für 6 Monate gewährt, wobei weitere Bewilligungsanträge bis zu 24 Monaten je nach Ermessensleistung des Bearbeiters genehmigt werden können. Für die Dauer des gewährten Einstiegsgeldes übernimmt die Arbeitsagentur die Aufwendungen für die Sozialversicherungen, wodurch keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung zu leisten sind.

Die benötigten Anträge für das Einstiegsgeld werden bei der Arbeitsagentur ausgegeben, wobei der zuständige Berater den Tag der Antragsstellung auf den Unterlagen vermerken muss. Danach sollte der angefertigte Businessplan einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden und zusammen mit dieser Stellungnahme und der Gewerbeanmeldung kann das Einstiegsgeld zunächst für die Dauer von 6 Monaten bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

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