Einstiegsgeld für ALG 2 Empfänger

Mai 13th, 2008 von rewe

ALG II Empfänger können für die Existenzgründung Einstiegsgeld erhalten. Bei der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann das Einstiegsgeld als Zuschuss zum ALG II gewährt werden. Wann und in welcher Höhe der flexible Zuschuss gewährt wird, ist gesetzlich nicht festgelegt und kann vom Fallmanager nach eigenem Ermessen entschieden werden. Es besteht somit kein rechtlicher Anspruch auf diese Leistung!

Das Einstiegsgeld kann beim Träger der Grundsicherung vor Ort (Jobcenter, ARGE) oder dem zugelassenen kommunalen Träger beantragt werden. Über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten erhält der Existenzgründer so eine Unterstützung zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes, in der Praxis ist der Zeitraum jedoch merklich kürzer. Das Einstiegsgeld gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einkommen.

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1 Kommentar

  1. Einstiegsgeld | Businessplan | welt-ost Sagt:

    […] benötigten Anträge für das Einstiegsgeld werden bei der Arbeitsagentur ausgegeben, wobei der zuständige Berater den Tag der […]

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