Die degressive Abschreibung

August 5th, 2010 von JG

Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung des Werteverzehrs von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über Ihre Nutzungsdauer im Unternehmen. Die Berechnungsgrundlage für die degressive Abschreibung stellen im ersten Jahr die Anschaffungskosten und in den darauffolgenden Jahren der Restbuchwert dar. In Folge dessen sinken die Abschreibungsbeträge über die Laufzeit. Es ist maximal erlaubt den 2,5-fachen Satz der linearen Abschreibung und maximal 25% abzuschreiben.

Vorteilhaft wirkt sich die degressive Abschreibung bei längeren Nutzungsdauern (ab 5 Jahre) gegenüber der linearen Abschreibungsmethode aus. Am Ende der Nutzungsdauer bleibt ein Restbuchwert des Wirtschaftsgutes bestehen. Nur bei der degressiven Abschreibung ist es deshalb handels- und steuerrechtlich erlaubt zur linearen Abschreibung zu wechseln um auf einen Restwert von Null abschreiben zu können.

Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist sinnvoll sobald der degressive Abschreibungsbetrag geringer ist als die lineare Abschreibung auf den Restwert. Die Anwendung der degressiven Abschreibung ist für immaterielle Wirtschaftsgüter nicht zulässig. Durch die Wahl der Abschreibungsmethode ist es möglich die Umsetzung des Businessplans steuerrechtlich im Rahmen des Gewinnausweises zu gestalten.

Geschrieben in Lexikon |

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