Die Arbeitszeit

Juli 16th, 2010 von JG

Die Arbeitszeit definiert sich als Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Arbeit eines Arbeitstages. Die Ruhepausen fallen nicht in die Arbeitszeit. Die Arbeitszeit kann in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) über den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag  geregelt werden. Das ArbZG legt eine Höchstdauer zur werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden für Arbeitnehmer fest (§ 3 ArbZG).

Machen es Sonderfälle notwendig eine Ausdehnung der Arbeitszeit bspw. innerhalb einer Unternehmergesellschaft durchzuführen, ist dies gem. § 3 Satz 2 ArbZG werktäglich bis zu 10 Stunden zulässig. Voraussetzung für diese Ausdehnungserlaubnis ist ein Ausgleichszeitraum von 6 Monaten in dem durchschnittlich 8 Stunden werktäglich gearbeitet wurde. Die Gewerbeaufsicht ist damit betreut die Einhaltung dieser Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls mit Ordnungsstrafen zu belegen.

Ein indirektes Mitbestimmungsrecht bzgl. der Arbeitszeit haben Arbeitnehmer in Unternehmen die einen Betriebsrat stellen. Dieser bestimmt aktiv im Unternehmen die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Arbeitszeitverteilung auf die Werktage mit dem Arbeitgeber. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich der Arbeitszeit ist auch im Sinne des Arbeitsschutzes notwendig. Die Arbeitszeit kann je nach Betrieb auch im Schichtsystem erfolgen. Dabei sind erhöhte Fehler- und Unfallrisiken einzukalkulieren.

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