Die Abmahnung
Juli 9th, 2010 von
JG
Abmahnungen werden von Arbeitgebern, Unternehmern in der Selbstständigkeit, Konkurrenten und anderen Personen formal ausgestellt um eine Unterlassung bestimmter Handlungen vom Bezogenen zu fordern. Die Ausstellung einer Abmahnung ist für jegliche Unterlassungsansprüche im zivilrechtlichen Bereich denkbar. Eine Sonderstellung kommt der Abmahnung im Bereich des Wettbewerbsrechts zu, da bei diesem nahezu ausschließlich das Abmahnverfahren zur Anwendung kommt.
Sinn der Abmahnung ist es Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich auf direktem Wege zu klären. Der Vorteil im Abmahnverfahren liegt in der kostengünstigen Möglichkeit Unterlassungsansprüche innerhalb kürzester Zeit durchzusetzen. Formal muss die Abmahnung den Sachverhalt unter Bezug auf die Rechtsgrundlage thematisieren, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte bei Nichteinhaltung enthalten. Ein Unternehmer sollte sich bereits in seinem Businessplan Gedanken machen welche etwaigen Rechtsverstöße auf Ihn zukommen könnten die eine Abmahnung zur Folge haben.
Die bei der Erstellung einer Abmahnung entstehenden Anwaltskosten können dem Bezogenen bei Akzeptieren der Abmahnung in Rechnung gestellt werden. Um etwaigen Missbrauch der Abmahnung zu entgegnen wurde für „einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen“ eine Obergrenze der Geldforderungen von 100 Euro am 01.09.2008 verabschiedet (§97a Abs. 2 UrhG).
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Juli 30th, 2010 um 14:41
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