Der Franchisenehmer
August 24th, 2010 von
JG
In der Rolle als Franchisenehmer erwirbt dieser vom Franchisegeber das Recht zur Ausübung eines Geschäfts in Form des Franchise-Systems gegen die Zahlung einer Franchisegebühr. Der Franchisenehmer hat dabei zu beachten, dass dem Franchisegeber eine Weisungsbefugnis zusteht. Im Rahmen des Franchisevertrags kann der Franchisenehmer die Marke, den Namen und die Art der Firmeneinrichtung des Franchisegebers nutzen. Über die Nutzung des Franchisings erhält der Franchisenehmer die Möglichkeit das bereits erfolgreich am Markt etablierte Unternehmenskonzept nutzen zu können. Ergebnis dessen ist die Möglichkeit eines schnelleren Unternehmensaufbaus durch den Franchisenehmer bei niedrigerem Unternehmensrisiko.
Durch das Franchising gehen Franchisegeber und Franchisenehmer eine enge Beziehung mit der Absicht eine win-win-Situation zu erreichen ein. Mit dem Franchising-Konzept werden die Risiken des Geschäftsplan eines Franchisenehmers teilweise erheblich verringert. Vorteilhaft gestaltet sich das Franchising für den Franchisenehmer über die Möglichkeit der Nutzung des bewährten Geschäftskonzepts des Franchisegebers, die Möglichkeit zur Nutzung der etablierten Marke zur Beschleunigung des Markteintritts und die Unterstützung durch den Franchisegeber bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben wie der Buchführung oder dem Verkauf.
Auch der durch den Franchisegeber gebotene Gebietsschutz kann die Anzahl an Konkurrenten für den Franchisenehmer verringern. Etwaige Finanzierungsleistungen durch den Franchisegeber können den Franchisenehmer bei der Umsetzung seines Unternehmenskonzepts unterstützen.
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