Der Erfüllungsort
August 13th, 2010 von
JG
Der Erfüllungsort oder auch Leistungsort ist der Ort an dem Vertragspartner ihre Pflichten zu erfüllen haben und der Gefahrenübergang stattfindet. Zivilrechtlich ist der Erfüllungsort gem. § 269 BGB der Ort an dem der Schuldner seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zum Erfüllungsort existieren. Bei Geldschulden ist der Erfüllungsort ebenfalls nach § 270 Abs. 4 BGB der Sitz des Schuldners. Dieser trägt aber das Zahlungsverlustrisiko bis der Gläubiger einen Zahlungseingang auf seinem Geschäftskonto verbuchen kann. Über entsprechende Vereinbarungen kann auch der Sitz des Gläubigers zum Erfüllungsort werden.
Im Bereich des Bankwesens ist der Erfüllungsort der Ort an dem der Schuldner seine Verpflichtung zu erfüllen hat. Dieser ist wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden der Wohnsitz bzw. das Geschäftslokal des Schuldners im Zeitpunkt der Entstehung der Schuld.
Bedeutung hat der Erfüllungsort materiellrechtlich zur Klärung wann die Erfüllung eingetreten ist, wann Schuldnerverzug und Annahmeverzug eintritt sowie wann die Gattungsschuld zur Stückschuld konkretisiert wird.
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