Der Bundesrat

Juli 30th, 2010 von JG

Als eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat durch Mitglieder der verschiedenen Landesregierung besetzt über die die einzelnen Länder die Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europaischen Union ausüben. Als föderalistisches Verfassungsorgan kann der Bundesrat im Sinne der Ewigkeitsklausel nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht abgeschafft oder wesentlich verändert werden.  Die Stellung des Bundesrates erfolgt durch jeweils ein Mitglied aus jeder Landesregierung die eine Stimme hat. Aufgabe des Bundesrates ist es die Konzepte der Länder unter Beachtung der Bedürfnisse des Gesamtstaates zu erfüllen.

Der Bundesrat besteht aus 69 ordentlichen Mitgliedern die bis zu 12-mal im Jahr Plenarsitzungen abhalten. Die Vorbereitung der Sitzungen des Bundesrats erfolgt in den 16 Ausschüssen die zu Themen wie Arbeit und Sozialpolitik, Finanzen, Kultur, Recht, Umwelt, Verkehr und weiteren gebildet werden.

Vorsitzender des Bundesrates ist der Bundespräsident der jährlich neu gewählt wird. Zu seinen Aufgaben zählt es die Plenarsitzungen einzuberufen und zu leiten. Das Stimmrecht der einzelnen Ländervertreter richtet sich nach der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Landes.

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1 Kommentar

  1. Die veröffentlichten Artikel im August | Businessplan | welt-ost Sagt:

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