Das Einstiegsgeld

Februar 3rd, 2009 von JG

Jeder Existenzgründer hat die Möglichkeit die staatliche Unterstützung bei der zuständigen Agentur zu beantragen. Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab. In der Regel wird das ALG2 plus 50 % des ALG2 vom Amt gewährt. Die Dauer der Förderung beläuft sich auf 6 Monate, so dient diese Leistung dem Neugründer als Lebenshaltungskosten. Nach den 6 Monaten kann der Gründer erneuert einen Antrag auf Einstiegsgeld bis zu 24 Monate bei der Arbeitsagentur stellen.

In der Zeit der gewährten Leistung wird auch die Sozialversicherung, die Beiträge für die Kranken- Pflege- und Rentenversicherung vom Amt übernommen und müssen vom Gründer nicht selbst getragen werden. Den benötigten Antrag für das Einstiegsgeld und weiter wichtige Informationen bekommt der Existenzgründer von der Arbeitsagentur. Ebenso für den Antrag wichtig ist der Businessplan (das Konzept oder der Geschäftsplan) in diesem Leitfaden werden wichtige Fakten niedergeschrieben zum Beispiel sollte die Geschäftsidee und auch ein paar Kalkulationsbeispiele nicht fehlen.

Zum Businessplan gehört außerdem ein Lebenslauf, eine Vorschau für den Umsatz, Kapitalbedarf oder Finanzierungsplan und eine kurze Beschreibung des Existenzgründervorhabens. Nehme sie die Hilfe von der Arbeitsagentur, der Handwerkskammer und anderen wichtigen Behörden in Kauf, nur so haben sie einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

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