Das Eigenkapital

August 10th, 2010 von JG

Eigenkapital stellt die eigenen Mittel dar, die in ein Unternehmen als Leistungen der Gesellschafter eingebracht werden und nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrigbleiben. Das Eigenkapital stellt somit den Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen dar mit dem eine Gesellschaft für Gläubigeransprüche haftet. Das Eigenkapital setzt sich nach §266 Abs. 3A HGB aus den Kapitalrücklagen, dem gezeichneten Kapital, Gewinnrücklagen, dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss zusammen. Die Gewinnrücklagen lassen sich in gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile und andere Gewinnrücklagen aufgliedern.

Im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens ist das Eigenkapital ein Bestandteil der Passivseite der Bilanz. Über die Zuführung von Eigenkapital verbessert sich neben der Liquidität eines Unternehmens auch die Tragfähigkeit etwaiger Risiken. Die Höhe des Eigenkapitals ist stellt einen entscheidenden Faktor     für die Höhe der Verluste dar, die zur Insolvenz eines Unternehmens führen.

Eigenkapitalgeber erhalten keine festen Zahlungsrückflüsse und werden im Falle der Liquidation eines Unternehmens nachrangig zu den Fremdkapitalgebern aus der Konkursmasse bedient. Werden die Fremdkapitalgeber nicht aus der Konkursmasse bedient erhalten die Eigenkapitalgeber auch keine Masse und haben demnach ein höheres Risiko als die Fremdkapitalgeber inne.  Die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens hat einen entscheidenden Einfluss auf die Gewährleistung einer dauerhaften Umsetzung der Geschäftsaufgabe.

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