März 9th, 2009 von
JG
Bei der Gründung einer Mini GmbH ist natürlich auch ein Geschäftskonto auszuwählen. Da eine Mini GmbH nicht umsonst mit wenig Stammkapital gegründet werden kann, wird dies auch in den meisten Fällen passieren. Somit ist jeder Aufwand der Unternehmergesellschaft besonders zu beachten. Ein Geschäftskonto kann schnell ein großer Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung werden.
Es ist abzuwägen ob man lieber bei der Bank des Vertrauens ein Konto eröffnet. Mit einer solchen Bank ist ein Geldinstitut gemeint welches über viele Geschäftsstellen verfügt und immer persönliche Ansprechpartner hat. Ein solches Geldinstitut hat aber in den meisten Fällen hohe Kosten für Firmen wie die Mini GmbH. Guter Service bedeutet meist hohe Kosten. Man kann dies aber nicht verallgemeinern. Es gibt mittlerweile auch Geldinstitute mit vielen Servicestellen, die dennoch günstige oder gar kostenlose Konten-Modelle besitzen. Natürlich müssen diese Geldinstitute Kunden zurück gewinnen die sie durch die Direkt-Banken verloren haben. Bei den meisten Direkt-Banken gibt es kostenlose Konten-Modelle. Bei ihnen steht der persönliche Service jedoch nicht im Vordergrund. Ein großer Nachteil dieser Direkt-Banken ist der fehlende Support. Man hat in den meisten Fällen nur telefonische Beratung und dafür meist noch eine kostenpflichtige Nummer anzurufen erscheint manchmal doch als etwas überzogen. Warum soll man noch Geld dafür bezahlen, dass man über seine Leistungen informiert werden will die man eigentlich bei Eröffnung eines Geschäftskontos bereits inklusive hat.
Auch bei Gründung einer Mini GmbH sollte man einen Businessplan erstellen. Auch in diesem Businessplan sollte der Aufwandsposten Bankgebühren berücksichtigt werden. Wenn man im Vorfeld bei Aufstellung des Businessplans Vorstellungen darüber hat inwieweit und aus welchen Regionen ob national oder international Geldeingänge verbucht werden, kann man bereits ein geeignetes Konten-Modell auswählen und den geschätzten Aufwand in den Businessplan übernehmen.
Geschrieben in 1 Euro GmbH, Mini GmbH, Unternehmergesellschaft |
Keine Kommentare »
August 26th, 2008 von
JG
Bald ist es soweit und die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird an den Start gehen. Aktuellen Berichten zufolge soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft im Oktober oder November zur Verfügung stehen, wenn man ein haftungsbeschränktes Unternehmen zu vergünstigten, gründerfreundlichen Bedingungen wählen möchte. Der Kapitalaufwand für das Stammkapital der haftungsbeschränkten
Unternehmergesellschaft liegt bei einem Euro, der erst während des Bestehens des Unternehmens weiter ausgebaut werden muss.
Dafür wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein Viertel aus den Jahresgewinnen als Stammkapitaleinlage zurücklegen müssen, bis nicht 10 000 Euro wie zuvor geplant sondern 25 000 Euro erreicht wurden. Nun könnte die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft auch zur GmbH umbenannt werden, wenn es die Gesellschafter wünschen.
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll eine Alternative zu ausländischen Rechtsformen darstellen, die in den letzten Jahren große Zulauf hatten. Wahrscheinlich wird es der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft gelingen, dem Abhilfe zu schaffen.
Geschrieben in Unternehmergesellschaft |
Keine Kommentare »
August 5th, 2008 von
JG
Das Warten auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft könnte bereits im Herbst 2008 ein Ende finden, wenn die Pläne des Bundesjustizministeriums eingehalten werden. Zumindest hat man sich auf Regelungen zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geeinigt, die diese Unternehmensform attraktiv für Gründer machen sollen. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird Teil des GmbH-Rechts sein, das generalüberholt wird. In diesem Zuge hat man schon letztes Jahr beschlossen, dass es eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben soll.
Gründer könnten den bekannt gewordenen Regelungen zu Folge mit einem Euro Stammkapital eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen. Es wird aber nicht ausbleiben, dass man das Stammkapital der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auf 25 000 Euro aus Rücklagen vom Jahresgewinn ausbauen werden muss.
Zudem soll eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft mit Hilfe einer Mustersatzung gegründet werden können, die die Notarkosten senken würde. Sie ist allerdings mehr für Standard-Gründungen einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geeignet.
Geschrieben in Unternehmergesellschaft |
Keine Kommentare »
August 5th, 2008 von
JG
UG ist die Abkürzung für die Unternehmergesellschaft, die schon ab Herbst 2008 für Gründungen zur Verfügung stehen könnte, wenn sich der Gesetzgeber an seine Ankündigung vom Juni halten kann. Die UG muss dann immer mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ firmieren.
Für die Gründung einer UG müsste laut der Pläne aus dem Bundesjustizministerium nur ein Stammkapital von einem Euro erbracht werden. Dennoch werden die Gründer der UG das Stammkapital auf 25 000 Euro ausbauen müssen. Dafür ist vorgesehen, dass ein Viertel aus den Jahresüberschussen in das Stammkapital eingezahlt werden muss. Anschließend könnte man sogar beantragen, statt als UG als GmbH zu firmieren.
Eine weitere Erleichterung für die Gründungsformalitäten könnte die Mustersatzung für die
UG sein, wenn man eine Standardgründung plant. Damit bräuchte man weniger
Rechtsberatung für die UG-Gründung und die Notarkosten würden gesenkt werden.
Geschrieben in Unternehmergesellschaft |
1 Kommentar »
August 5th, 2008 von
JG
Eine wichtige Neuerung des GmbH-Rechts wird die Unternehmergesellschaft sein, die wohl vor allem vom Mittelstand begrüßt werden wird. Wenn der Gesetzgeber sich an seinen Zeitplan halten kann, könnte die Unternehmergesellschaft schon ab Oktober oder November 2008 als Rechtsform ausgewählt werden. Ziemlich gewiss wird man als Unternehmergesellschaft immer mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ firmieren müssen.
Eine Unternehmergesellschaft könnte den vorgestellten Regelungen zufolge mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, wenn auch das Stammkapital später auf 25 000 Euro ausgebaut werden muss. Dafür müsste die Unternehmergesellschaft solange ein Viertel aus ihren Jahresüberschüssen in das Stammkapital einzahlen.
Zudem sieht die Regierung eine Mustersatzung für die Gründung einer Unternehmergesellschaft vor, die besonders für Standard-Gründungen eingesetzt werden könnte. Damit bräuchten nur die Unterschriften der Gesellschafter der Unternehmergesellschaft beglaubigt werden. Auch die Notarkosten würden entsprechend niedriger ausfallen.
Geschrieben in Unternehmergesellschaft |
2 Kommentare »
Mai 19th, 2008 von
rewe
Die deutsche Regierung hat am im Mai letzten Jahres einen Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Durch die Möglichkeit ab September 2008 eine beschränkte UG (auch Unternehmergesellschaft) mit einer Einlage von mindestens 1 Euro zu gründen, soll die Attraktivität der Rechtsform GmbH gestärkt werden. Vor allem ausländische Unternehmensformen wie die Limited hatten bisher durch ihr geringeres Stammkapital und die unbürokratischere Gründungsformalitäten deutliche Vorteile gegenüber der deutschen GmbH, diese sind durch die Schaffung der UG zumindest teilweise ausgeglichen.
Die Gründung der auch als ein Euro GmbH bezeichneten Unternehmensform erfolgt unter Verwendung einer Mustersatzung. Lediglich die Unterschriften der Gesellschafter der ein Euro GmbH müssen im Rahmen der Gründung beglaubigt werden, daher entfällt die kostenintensive Beurkundung der Satzung. Die Handelsregistereintragung der ein Euro GmbH wird durch die vollständige Abkopplung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren extrem beschleunigt und kann bei einfachen Gründungsvorhaben auf 1 - 2 Tage reduziert werden.
Geschrieben in Unternehmergesellschaft |
1 Kommentar »
Mai 6th, 2008 von
rewe
Ab dem 01.09.2008 wird es für Gründer, die sich als Textildesigner selbständig machen, möglich sein, mit einer Einlage von einem Euro eine UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) zu starten. Die Unternehmergesellschaft ist die gründerfreundliche Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein Viertel des Jahresüberschusses des Unternehmens muss jedoch einbehalten werden, bis eine Mindesteinlage von 10 Tausend Euro erreicht wird.
Die auch als Euro GmbH (1 Euro GmbH) bezeichnete Unternehmensform ist für Textildesigner auch interessant, weil die Kosten der Eintragung sehr niedrig sind und das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch die Loslösung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Für Textildesigner, die eine ein Euro GmbH gründen wollen, empfiehlt sich aufgrund der unklaren gesetzlichen Regelungen jedoch das Aufsuchen eines Rechtanwaltes.
Geschrieben in Unternehmergesellschaft |
Keine Kommentare »