Honorar

Oktober 14th, 2010 von JG

Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Autoren, Künstler oder Anwälte erhalten für erbrachte Leistungen vom Leistungsnehmer ein Honorar. Ein sogenanntes Ausfallhonorars wird für  Leistungen die ein beauftragter Freiberufler erstellt hat, die aber nicht von dem Beauftragenden verwendet werden gezahlt. Beispielsweise     im Falle der  Buchung eines Künstlers für eine Veranstaltung die nicht durchgeführt wird oder auf der der Auftritt des Künstlers nicht erfolgt wird ein Ausfallhonorar vereinbart. Die Höhe der vereinbarten Ausfallhonorare beträgt in der Regel 50% des eigentlich vereinbarten Honorars.

Das Honorar von Freiberuflern hat den Zweck deren Lebensunterhalt zu sichern. Gerade nach einer Existenzgründung ist es nicht unwahrscheinlich, dass dieses noch gering ausfällt bzw. die Aufträge fehlen. Um diese Startphase zu überbrücken bietet die Agentur für Arbeit Förderungen in Form von dem Einstiegsgeld und dem Gründungszuschuss an.

Legt man die Grundsätze des Werk- oder Dienstvertrags zugrunde wird eine Vergütung nur im Falle der ordnungsgemäßen Lieferung fällig. Zur Absicherung ist allerdings die vertragliche Vereinbarung von Ausfallhonoraren bzw. durch die Anwendung gewohnheitsrechtlicher Grundsätze zulässig bzw. gängige Praxis.

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Oktober 1st, 2010 von JG

Im Rahmen der Buchführung haben Unternehmer nach ihrer Existenzgründung die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten. Diese sind teilweise gesetzlich verankert und teilweise auf Empfehlungen bzw. Schemata von Wirtschaftsverbänden begründet. Sinn der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist der Schutz von Unternehmern und Gläubigern vor unrichtigen Informationen bzw. Daten die einen eventuellen Verlust verschleiern.

Gesetzliche Grundlage zur Einhaltung der Grundsätze stellt § 238 Abs. 1 HGB dar. Dieser Paragraph definiert aber nicht die Grundsätze. Es existieren verschiedene Schemata zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die als nicht kodifizierte GoB bezeichnet werden aber trotzdem für jeden Kaufmann verbindlich sind.

Die kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden in Rahmen-, Abgrenzungs- und ergänzende Grundsätze eingeteilt. Als Rahmengrundsatz gilt der Grundsatz der Richtigkeit und der Willkürfreiheit der in § 239 Abs. 2 HGB i.v.m. § 246 Abs. 1 HGB begründet ist. Nach diesem wird von jedem Kaufmann verlangt, dass dieser alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle im Jahresabschluss  erfasst. Die Ermittlung der Geschäftsvorfälle hat demnach nach festgelegten Verfahren, willkürfrei und vertretbar zu erfolgen.

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Gesetzliche Unfallversicherung

September 24th, 2010 von JG

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert pflichtversicherte  Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich freiwillig gesetzliche unfallversichern, erhalten für den Fall von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen einen Versicherungsschutz, der die Verhütung und die Wiederherstellung der Gesundheit umfasst. Einzelne Unternehmer bestimmter Branchen wie der eines Friseurbetriebs sind ebenfalls pflichtversichert.

Entsprechende Leistungen werden in Form von medizinischen und berufsfördernden Leistungen sowie als Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen erbracht. Bleibt nach einer Verletzung eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20% bestehen, sind Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung rentenberechtigt. Vor einer Geschäftsgründung sollten sich Unternehmer überlegen ob die private oder die gesetzliche Unfallversicherung die richtige Versicherung darstellt.

Verschiedene Gründe können eintreten bei denen der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung gefährdet ist. Zum einen gefährdet das Abweichen von Wegen zur Arbeit und zum anderen der Konsum von Alkohol oder Drogen den Versicherungsschutz.

Wir die Zahlung von Geldleistungen für einen Versicherungsfall notwendig kann dieses in Form von Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Übergangsgeld, Pflegegeld, Abfindungszahlungen, Verletztenrente und Verletztengeld erfolgen. Sachrechtliche Ansprüche bestehen hingegen in Form von ambulanter oder stationärer Behandlung, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Teilhabeleistungen und Heil- und Hilfsmitteln.

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Genossenschaft

September 8th, 2010 von JG

Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von einer beliebigen Anzahl von natürlichen oder juristischen Personen, mit dem Ziel einer gemeinschaftlichen unternehmerischen Tätigkeit, die als genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb aufgefasst wird. Unterschieden werden können Produktionsgenossenschaften und Fördergenossenschaften. Während bei einer Produktionsgenossenschaft ein Unternehmen zur Erwerbsmöglichkeit für die Genossenschaftsmitglieder hinterlegt ist, sollen Fördergemeinschaften in Form von Verwertungs- und Beschaffungsgenossenschaften bestimmte Funktionen für die Trägerwirtschaften erfüllen.

Um rechtlich Selbstständig zu sein muss eine Genossenschaft in Deutschland im Sinne des Genossenschaftsgesetzes (GenG) im Genossenschaftsregister eingetragen werden. Voraussetzung für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft ist das Vorhandensein von 3 Mitgliedern, und die Verfügung über eine Satzung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt. Die Erstellung von einem aussagekräftigen Geschäftsplan wird zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet sich aber als Planungs- und Kontrollinstrument bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen unternehmerischen Tätigkeit an.

Organisatorisch wird die Genossenschaft in der Regel über die drei Organe Aufsichtsrat, Vorstand und Generalversammlung strukturiert. Dabei sind gem. § 24 GenG zwei Vorstandsmitglieder und drei Aufsichtsratsmitglieder gem. § 36 GenG per Wahl zu bestellen. Genossenschaften werden in Deutschland in verschiedenen Bereichen wie dem Handel, Banken, Land- und Forstwirtschaft oder dem Kleingewerbe gegründet.

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Der Franchisenehmer

August 24th, 2010 von JG

In der Rolle als Franchisenehmer erwirbt dieser vom Franchisegeber das Recht zur Ausübung eines Geschäfts in Form des Franchise-Systems gegen die Zahlung einer Franchisegebühr. Der Franchisenehmer hat dabei zu beachten, dass dem Franchisegeber eine Weisungsbefugnis zusteht. Im Rahmen des Franchisevertrags kann der Franchisenehmer die Marke, den Namen und die Art der Firmeneinrichtung des Franchisegebers nutzen. Über die Nutzung des Franchisings erhält der Franchisenehmer die Möglichkeit das bereits erfolgreich am Markt etablierte Unternehmenskonzept nutzen zu können. Ergebnis dessen ist die Möglichkeit eines schnelleren Unternehmensaufbaus durch den Franchisenehmer bei niedrigerem Unternehmensrisiko.

Durch das Franchising gehen Franchisegeber und Franchisenehmer eine enge Beziehung  mit der Absicht eine win-win-Situation zu erreichen ein. Mit dem Franchising-Konzept werden die Risiken des Geschäftsplan eines Franchisenehmers teilweise erheblich verringert. Vorteilhaft gestaltet sich das Franchising für den Franchisenehmer über die Möglichkeit der Nutzung des bewährten Geschäftskonzepts des Franchisegebers, die Möglichkeit zur Nutzung der etablierten Marke zur Beschleunigung des Markteintritts und die Unterstützung durch den Franchisegeber bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben wie der Buchführung oder dem Verkauf.

Auch der durch den Franchisegeber gebotene Gebietsschutz kann die Anzahl an Konkurrenten für den Franchisenehmer verringern.  Etwaige Finanzierungsleistungen durch den Franchisegeber können den Franchisenehmer bei der Umsetzung seines Unternehmenskonzepts unterstützen.

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Das Festgeld als langfristige Anlageform

August 18th, 2010 von JG

Das Festgeld stellt eine Anlageform dar, bei der zwischen dem Kunden und einem Kreditinstitut eine feste Laufzeit vereinbart wird. Nach der Laufzeit kann das Festgeld entweder als Sichteinlage bei dem Kreditinstitut weitergeführt werden oder als Festgeld im Rahmen der Prolongation verlängert werden. Im Falle der Prolongation wird in der Regel der aktuelle Zinssatz zugrundegelegt. Der im Rahmen des Festgeldes vereinbarte Zinssatz bleibt in der Regel während der gesamten Laufzeit unabhängig von etwaigen Marktschwankungen konstant. Durch die festgelegte Laufzeit in der das Festgeld für den Bankkunden nicht verfügbar ist erhält er in der Regel einen höheren Zins als bei kurzfristigen Anlageformen.

Die Anlage von finanziellen Mitteln in Festgeld kann bei einer langfristig geplanten Existenzgründung durch die Hohe Verzinsung zur Schaffung einer hohen Kapitaldecke führen. Welches Kapital im Rahmen der Existenzgründung nötig ist kann bei Erstellung eines Businessplans mit einer Businessplan Vorlage ermittelt werden.

Sicherheit hinsichtlich des Festgeldes ist für den Anleger durch die Einlagensicherheit und freiwilliger Einlagensicherungen einzelner Bankverbände gegeben. Im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes werden Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro für Anleger gesichert, die im Falle fehlender Liquidität des Kreditinstituts ausgezahlt werden.

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Der Erfüllungsort

August 13th, 2010 von JG

Der Erfüllungsort oder auch Leistungsort ist der Ort an dem Vertragspartner ihre Pflichten zu erfüllen haben und der Gefahrenübergang stattfindet. Zivilrechtlich ist der Erfüllungsort gem. § 269 BGB der Ort an dem der Schuldner seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zum Erfüllungsort existieren. Bei Geldschulden ist der Erfüllungsort ebenfalls nach § 270 Abs. 4 BGB der Sitz des Schuldners. Dieser trägt aber das Zahlungsverlustrisiko bis der Gläubiger einen Zahlungseingang auf seinem Geschäftskonto verbuchen kann.  Über entsprechende Vereinbarungen kann auch der Sitz des Gläubigers zum Erfüllungsort werden.

Im Bereich des Bankwesens ist der Erfüllungsort der Ort an dem der Schuldner seine Verpflichtung zu erfüllen hat. Dieser ist wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden der Wohnsitz bzw. das Geschäftslokal des Schuldners im Zeitpunkt der Entstehung der Schuld.

Bedeutung hat der Erfüllungsort materiellrechtlich zur Klärung wann die Erfüllung eingetreten ist, wann Schuldnerverzug und Annahmeverzug eintritt sowie wann die Gattungsschuld zur Stückschuld konkretisiert wird.

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Das Eigenkapital

August 10th, 2010 von JG

Eigenkapital stellt die eigenen Mittel dar, die in ein Unternehmen als Leistungen der Gesellschafter eingebracht werden und nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrigbleiben. Das Eigenkapital stellt somit den Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen dar mit dem eine Gesellschaft für Gläubigeransprüche haftet. Das Eigenkapital setzt sich nach §266 Abs. 3A HGB aus den Kapitalrücklagen, dem gezeichneten Kapital, Gewinnrücklagen, dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss zusammen. Die Gewinnrücklagen lassen sich in gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile und andere Gewinnrücklagen aufgliedern.

Im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens ist das Eigenkapital ein Bestandteil der Passivseite der Bilanz. Über die Zuführung von Eigenkapital verbessert sich neben der Liquidität eines Unternehmens auch die Tragfähigkeit etwaiger Risiken. Die Höhe des Eigenkapitals ist stellt einen entscheidenden Faktor     für die Höhe der Verluste dar, die zur Insolvenz eines Unternehmens führen.

Eigenkapitalgeber erhalten keine festen Zahlungsrückflüsse und werden im Falle der Liquidation eines Unternehmens nachrangig zu den Fremdkapitalgebern aus der Konkursmasse bedient. Werden die Fremdkapitalgeber nicht aus der Konkursmasse bedient erhalten die Eigenkapitalgeber auch keine Masse und haben demnach ein höheres Risiko als die Fremdkapitalgeber inne.  Die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens hat einen entscheidenden Einfluss auf die Gewährleistung einer dauerhaften Umsetzung der Geschäftsaufgabe.

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Die degressive Abschreibung

August 5th, 2010 von JG

Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung des Werteverzehrs von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über Ihre Nutzungsdauer im Unternehmen. Die Berechnungsgrundlage für die degressive Abschreibung stellen im ersten Jahr die Anschaffungskosten und in den darauffolgenden Jahren der Restbuchwert dar. In Folge dessen sinken die Abschreibungsbeträge über die Laufzeit. Es ist maximal erlaubt den 2,5-fachen Satz der linearen Abschreibung und maximal 25% abzuschreiben.

Vorteilhaft wirkt sich die degressive Abschreibung bei längeren Nutzungsdauern (ab 5 Jahre) gegenüber der linearen Abschreibungsmethode aus. Am Ende der Nutzungsdauer bleibt ein Restbuchwert des Wirtschaftsgutes bestehen. Nur bei der degressiven Abschreibung ist es deshalb handels- und steuerrechtlich erlaubt zur linearen Abschreibung zu wechseln um auf einen Restwert von Null abschreiben zu können.

Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist sinnvoll sobald der degressive Abschreibungsbetrag geringer ist als die lineare Abschreibung auf den Restwert. Die Anwendung der degressiven Abschreibung ist für immaterielle Wirtschaftsgüter nicht zulässig. Durch die Wahl der Abschreibungsmethode ist es möglich die Umsetzung des Businessplans steuerrechtlich im Rahmen des Gewinnausweises zu gestalten.

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Die Betriebsform

Juli 27th, 2010 von JG

Die Betriebsform eines Unternehmens ermöglicht über eine Klassifizierung oder Typologisierung von Erscheinungsformen eines Betriebs Aussagen zu den Strukturen eines Betriebes zu treffen. Über die Klassifikation von Betrieben lassen sich Großbetriebe, Mittelbetriebe und Kleinbetriebe anhand der Merkmale Umsatz, Beschäftigte, Kapital und Geschäftsfläche voneinander abgrenzen und statistisch erfassen. Je nach Betriebsform sind individuelle strategische Entscheidungen zu treffen, die bereits im Businessplan eines Unternehmens Anklang finden sollten.

Im Rahmen einer Betriebstypologie ist es möglich Unternehmen anhand spezifischer Merkmale die die grundlegende Struktur eines Unternehmens betreffen zu systematisieren bzw. zu unterscheiden. Die Betriebstypologisierung ermöglicht es ähnliche Unternehmen ausfindig zu machen und eine Transparenz bezüglich deren Vergleichbarkeit zu schaffen.

Die Definierung eines Betriebstyps erfolgt dabei über zwei bis drei typenbildende quantitative und qualitative Merkmale, die in Ihrer Kombination die einzelnen Betriebstypen bilden. Jeder definierte Betriebstyp unterscheidet sich dabei in mindestens einem Merkmal von den anderen. Aufgrund der starken Wettbewerbssituation im stationären Handel kommen ständig neue Variationen von Betriebstypen auf. Jeder Betrieb steht im Rahmen seiner Marktaktivität im Wettbewerb mit Betrieben der gleichen Betriebsform (intraformaler Wettbewerb) und Betrieben anderer Betriebsformen (interformaler Wettbewerb).

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