August 24th, 2010 von
JG
In der Rolle als Franchisenehmer erwirbt dieser vom Franchisegeber das Recht zur Ausübung eines Geschäfts in Form des Franchise-Systems gegen die Zahlung einer Franchisegebühr. Der Franchisenehmer hat dabei zu beachten, dass dem Franchisegeber eine Weisungsbefugnis zusteht. Im Rahmen des Franchisevertrags kann der Franchisenehmer die Marke, den Namen und die Art der Firmeneinrichtung des Franchisegebers nutzen. Über die Nutzung des Franchisings erhält der Franchisenehmer die Möglichkeit das bereits erfolgreich am Markt etablierte Unternehmenskonzept nutzen zu können. Ergebnis dessen ist die Möglichkeit eines schnelleren Unternehmensaufbaus durch den Franchisenehmer bei niedrigerem Unternehmensrisiko.
Durch das Franchising gehen Franchisegeber und Franchisenehmer eine enge Beziehung mit der Absicht eine win-win-Situation zu erreichen ein. Mit dem Franchising-Konzept werden die Risiken des Geschäftsplan eines Franchisenehmers teilweise erheblich verringert. Vorteilhaft gestaltet sich das Franchising für den Franchisenehmer über die Möglichkeit der Nutzung des bewährten Geschäftskonzepts des Franchisegebers, die Möglichkeit zur Nutzung der etablierten Marke zur Beschleunigung des Markteintritts und die Unterstützung durch den Franchisegeber bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben wie der Buchführung oder dem Verkauf.
Auch der durch den Franchisegeber gebotene Gebietsschutz kann die Anzahl an Konkurrenten für den Franchisenehmer verringern. Etwaige Finanzierungsleistungen durch den Franchisegeber können den Franchisenehmer bei der Umsetzung seines Unternehmenskonzepts unterstützen.
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »
August 18th, 2010 von
JG
Das Festgeld stellt eine Anlageform dar, bei der zwischen dem Kunden und einem Kreditinstitut eine feste Laufzeit vereinbart wird. Nach der Laufzeit kann das Festgeld entweder als Sichteinlage bei dem Kreditinstitut weitergeführt werden oder als Festgeld im Rahmen der Prolongation verlängert werden. Im Falle der Prolongation wird in der Regel der aktuelle Zinssatz zugrundegelegt. Der im Rahmen des Festgeldes vereinbarte Zinssatz bleibt in der Regel während der gesamten Laufzeit unabhängig von etwaigen Marktschwankungen konstant. Durch die festgelegte Laufzeit in der das Festgeld für den Bankkunden nicht verfügbar ist erhält er in der Regel einen höheren Zins als bei kurzfristigen Anlageformen.
Die Anlage von finanziellen Mitteln in Festgeld kann bei einer langfristig geplanten Existenzgründung durch die Hohe Verzinsung zur Schaffung einer hohen Kapitaldecke führen. Welches Kapital im Rahmen der Existenzgründung nötig ist kann bei Erstellung eines Businessplans mit einer Businessplan Vorlage ermittelt werden.
Sicherheit hinsichtlich des Festgeldes ist für den Anleger durch die Einlagensicherheit und freiwilliger Einlagensicherungen einzelner Bankverbände gegeben. Im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes werden Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro für Anleger gesichert, die im Falle fehlender Liquidität des Kreditinstituts ausgezahlt werden.
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »
August 13th, 2010 von
JG
Der Erfüllungsort oder auch Leistungsort ist der Ort an dem Vertragspartner ihre Pflichten zu erfüllen haben und der Gefahrenübergang stattfindet. Zivilrechtlich ist der Erfüllungsort gem. § 269 BGB der Ort an dem der Schuldner seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zum Erfüllungsort existieren. Bei Geldschulden ist der Erfüllungsort ebenfalls nach § 270 Abs. 4 BGB der Sitz des Schuldners. Dieser trägt aber das Zahlungsverlustrisiko bis der Gläubiger einen Zahlungseingang auf seinem Geschäftskonto verbuchen kann. Über entsprechende Vereinbarungen kann auch der Sitz des Gläubigers zum Erfüllungsort werden.
Im Bereich des Bankwesens ist der Erfüllungsort der Ort an dem der Schuldner seine Verpflichtung zu erfüllen hat. Dieser ist wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden der Wohnsitz bzw. das Geschäftslokal des Schuldners im Zeitpunkt der Entstehung der Schuld.
Bedeutung hat der Erfüllungsort materiellrechtlich zur Klärung wann die Erfüllung eingetreten ist, wann Schuldnerverzug und Annahmeverzug eintritt sowie wann die Gattungsschuld zur Stückschuld konkretisiert wird.
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »
August 10th, 2010 von
JG
Eigenkapital stellt die eigenen Mittel dar, die in ein Unternehmen als Leistungen der Gesellschafter eingebracht werden und nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrigbleiben. Das Eigenkapital stellt somit den Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen dar mit dem eine Gesellschaft für Gläubigeransprüche haftet. Das Eigenkapital setzt sich nach §266 Abs. 3A HGB aus den Kapitalrücklagen, dem gezeichneten Kapital, Gewinnrücklagen, dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss zusammen. Die Gewinnrücklagen lassen sich in gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile und andere Gewinnrücklagen aufgliedern.
Im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens ist das Eigenkapital ein Bestandteil der Passivseite der Bilanz. Über die Zuführung von Eigenkapital verbessert sich neben der Liquidität eines Unternehmens auch die Tragfähigkeit etwaiger Risiken. Die Höhe des Eigenkapitals ist stellt einen entscheidenden Faktor für die Höhe der Verluste dar, die zur Insolvenz eines Unternehmens führen.
Eigenkapitalgeber erhalten keine festen Zahlungsrückflüsse und werden im Falle der Liquidation eines Unternehmens nachrangig zu den Fremdkapitalgebern aus der Konkursmasse bedient. Werden die Fremdkapitalgeber nicht aus der Konkursmasse bedient erhalten die Eigenkapitalgeber auch keine Masse und haben demnach ein höheres Risiko als die Fremdkapitalgeber inne. Die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens hat einen entscheidenden Einfluss auf die Gewährleistung einer dauerhaften Umsetzung der Geschäftsaufgabe.
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »
August 5th, 2010 von
JG
Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung des Werteverzehrs von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über Ihre Nutzungsdauer im Unternehmen. Die Berechnungsgrundlage für die degressive Abschreibung stellen im ersten Jahr die Anschaffungskosten und in den darauffolgenden Jahren der Restbuchwert dar. In Folge dessen sinken die Abschreibungsbeträge über die Laufzeit. Es ist maximal erlaubt den 2,5-fachen Satz der linearen Abschreibung und maximal 25% abzuschreiben.
Vorteilhaft wirkt sich die degressive Abschreibung bei längeren Nutzungsdauern (ab 5 Jahre) gegenüber der linearen Abschreibungsmethode aus. Am Ende der Nutzungsdauer bleibt ein Restbuchwert des Wirtschaftsgutes bestehen. Nur bei der degressiven Abschreibung ist es deshalb handels- und steuerrechtlich erlaubt zur linearen Abschreibung zu wechseln um auf einen Restwert von Null abschreiben zu können.
Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist sinnvoll sobald der degressive Abschreibungsbetrag geringer ist als die lineare Abschreibung auf den Restwert. Die Anwendung der degressiven Abschreibung ist für immaterielle Wirtschaftsgüter nicht zulässig. Durch die Wahl der Abschreibungsmethode ist es möglich die Umsetzung des Businessplans steuerrechtlich im Rahmen des Gewinnausweises zu gestalten.
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »
Juli 27th, 2010 von
JG
Die Betriebsform eines Unternehmens ermöglicht über eine Klassifizierung oder Typologisierung von Erscheinungsformen eines Betriebs Aussagen zu den Strukturen eines Betriebes zu treffen. Über die Klassifikation von Betrieben lassen sich Großbetriebe, Mittelbetriebe und Kleinbetriebe anhand der Merkmale Umsatz, Beschäftigte, Kapital und Geschäftsfläche voneinander abgrenzen und statistisch erfassen. Je nach Betriebsform sind individuelle strategische Entscheidungen zu treffen, die bereits im Businessplan eines Unternehmens Anklang finden sollten.
Im Rahmen einer Betriebstypologie ist es möglich Unternehmen anhand spezifischer Merkmale die die grundlegende Struktur eines Unternehmens betreffen zu systematisieren bzw. zu unterscheiden. Die Betriebstypologisierung ermöglicht es ähnliche Unternehmen ausfindig zu machen und eine Transparenz bezüglich deren Vergleichbarkeit zu schaffen.
Die Definierung eines Betriebstyps erfolgt dabei über zwei bis drei typenbildende quantitative und qualitative Merkmale, die in Ihrer Kombination die einzelnen Betriebstypen bilden. Jeder definierte Betriebstyp unterscheidet sich dabei in mindestens einem Merkmal von den anderen. Aufgrund der starken Wettbewerbssituation im stationären Handel kommen ständig neue Variationen von Betriebstypen auf. Jeder Betrieb steht im Rahmen seiner Marktaktivität im Wettbewerb mit Betrieben der gleichen Betriebsform (intraformaler Wettbewerb) und Betrieben anderer Betriebsformen (interformaler Wettbewerb).
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »
Juli 21st, 2010 von
JG
Ziel der Bauabzugssteuer ist es die illegale Beschäftigung im Baugewerbe und die damit einhergehende Wettbewerbsverzerrung zu verringern sowie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu erhalten. Die Bauabzugssteuer wird in Höhe von 15% des Rechnungsbetrags vom Auftraggeber von Bauleistungen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Demzufolge erhält das ausführende Unternehmen im Rahmen seiner Selbstständigkeit ein um 15% geringeres Entgelt für seine Bauleistung.
Der Abzug der Bauabzugssteuer ist für die Erbringung von Bauleistungen im Ausland entbehrlich. Die Verpflichtung zum Abzug der Bauabzugssteuer erlischt in dem Moment wo der Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Ferner entfällt die Bauabzugssteuer im Falle der Unterschreitung der Bagatellgrenze von 15.000 Euro für steuerfreie Vermietungsumsätze bzw. von 5000 Euro für alle anderen Fälle.
Die Rechtsgrundlage zur Einbehaltung der Bauabzugssteuer ist in §2 UStG geregelt. Demnach hat der Auftraggeber einer konkreten Bauleistung die Bauabzugssteuer einzubehalten und spätestens bis zum 10. des Folgemonats in dem die Bauleistung erbracht wurde an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »
Juli 16th, 2010 von
JG
Die Arbeitszeit definiert sich als Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Arbeit eines Arbeitstages. Die Ruhepausen fallen nicht in die Arbeitszeit. Die Arbeitszeit kann in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) über den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt werden. Das ArbZG legt eine Höchstdauer zur werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden für Arbeitnehmer fest (§ 3 ArbZG).
Machen es Sonderfälle notwendig eine Ausdehnung der Arbeitszeit bspw. innerhalb einer Unternehmergesellschaft durchzuführen, ist dies gem. § 3 Satz 2 ArbZG werktäglich bis zu 10 Stunden zulässig. Voraussetzung für diese Ausdehnungserlaubnis ist ein Ausgleichszeitraum von 6 Monaten in dem durchschnittlich 8 Stunden werktäglich gearbeitet wurde. Die Gewerbeaufsicht ist damit betreut die Einhaltung dieser Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls mit Ordnungsstrafen zu belegen.
Ein indirektes Mitbestimmungsrecht bzgl. der Arbeitszeit haben Arbeitnehmer in Unternehmen die einen Betriebsrat stellen. Dieser bestimmt aktiv im Unternehmen die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Arbeitszeitverteilung auf die Werktage mit dem Arbeitgeber. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich der Arbeitszeit ist auch im Sinne des Arbeitsschutzes notwendig. Die Arbeitszeit kann je nach Betrieb auch im Schichtsystem erfolgen. Dabei sind erhöhte Fehler- und Unfallrisiken einzukalkulieren.
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »
Juli 13th, 2010 von
JG
Unter Allfinanz wird die Kooperation von rechtlich getrennten Finanzdienstleister aus den Branchen Kreditinstituten, Versicherern und Investmentgesellschaften verstanden. In diesem Zusammenhang lassen sich Allfinanzberater, Allfinanzvermittler und Allfinanzanbieter unterscheiden. Kooperationen zur Abstimmung des umfassenden Produktangebots von Finanzdienstleistungen aus einer Hand werden unter Allfinanzanbieter verstanden. Diese Kooperation kann in Form eines Konzernzusammenschlusses oder auf Basis von vertraglicher Einigung erfolgen. Allfinanzmittler streben nach einem umfassenden Angebot an Finanzdienstleistungen von unabhängigen Anbietern, die sie in Ihr Portfolio aufnehmen.
Vorteile der Allfinanz bestehen sowohl auf Kundenseite wie auch auf Anbieterseite. Kunden erhalten ein umfassendes Komplettpaket an Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Kosten- und Zeiteinsparungen können dadurch von der Kundenseite realisiert werden. Auf der Anbieterseite ergeben sich durch die Allfinanz Kompetenzvorteile und Kundenbindungsvorteile. Kritisch sehen Verbraucherschützer die mangelnde Bedarfsermittlung des Kunden durch die Vermittler aufgrund von Kostendruck und starkem Provisionsdenken bei den Vermittlern.
Das Konzept der Allfinanz entwickelte sich Anfang der 1970er Jahre. Adressaten für Allfinanzprodukte stellen sowohl Privatanleger wie auch Institutionelle Anleger, wie neue Unternehmen die über einen Gründungszuschuss gegründet wurden, dar.
Geschrieben in Lexikon |
Keine Kommentare »