Der Gründungszuschuss
März 31st, 2009 von
JG
Jeder Existenzgründer hat das Recht aus der ALG1 heraus ein Unternehmen mit Gründungszuschüssen in die Wege zu leiten. Für diese Förderung muss der ALG1 Empfänger aber mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, ebenso darf keine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur vorliegen sonst ist eine Förderung erst nach der Sperre möglich. Die Höhe vom Gründungszuschuss setzt sich aus dem normalen ALG1 plus 300 Euro (pauschal) monatlich zusammen. Natürlich ist klar je Höher das ALG1 ist, desto höher ist im Endeffekt auch der Gründungszuschuss.
Die Förderung wird zuerst 9 Monate dem Existenzgründer gewährt, danach muss er der Agentur beweisen dass sein Unternehmen Erfolg hat, erst dann kann er für weitere 6 Monate einen Antrag bewilligt bekommen. Die Antragsformulare erhalten sie bei ihrer Agentur für Arbeit. Lassen sie sich einen Termin geben und besprechen sie die aufkommenden Fragen in aller Ruhe. Desweiteren benötigen sie für den Gründungszuschuss einen Businessplan. In diesem Konzept muss ein Lebenslauf, Kalkulationsbeispiele, der Standort, die Unternehmensform (z.B. Mini-GmbH) und die Geschäftsidee zu finden sein.
Im Internet gibt es bereits zahlreiche Vorlagen oder Businessplan Muster für das Konzept. Arbeiten sie das Muster durch und entwickeln sie ihren eigenen Businessplan. Die Arbeitsagentur und der Steuerberater stehen ihnen sicher zur Verfügung.
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