Der Gründungszuschuss

März 31st, 2009 von JG

Jeder Existenzgründer hat das Recht aus der ALG1 heraus ein Unternehmen mit Gründungszuschüssen in die Wege zu leiten. Für diese Förderung muss der ALG1 Empfänger aber mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, ebenso darf keine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur vorliegen sonst ist eine Förderung erst nach der Sperre möglich. Die Höhe vom Gründungszuschuss setzt sich aus dem normalen ALG1 plus 300 Euro (pauschal) monatlich zusammen. Natürlich ist klar je Höher das ALG1 ist, desto höher ist im Endeffekt auch der Gründungszuschuss.

Die Förderung wird zuerst 9 Monate dem Existenzgründer gewährt, danach muss er der Agentur beweisen dass sein Unternehmen Erfolg hat, erst dann kann er für weitere 6 Monate einen Antrag bewilligt bekommen. Die Antragsformulare erhalten sie bei ihrer Agentur für Arbeit. Lassen sie sich einen Termin geben und besprechen sie die aufkommenden Fragen in aller Ruhe. Desweiteren benötigen sie für den Gründungszuschuss einen Businessplan. In diesem Konzept muss ein Lebenslauf, Kalkulationsbeispiele, der Standort, die Unternehmensform (z.B. Mini-GmbH) und die Geschäftsidee zu finden sein.

Im Internet gibt es bereits zahlreiche Vorlagen oder Businessplan Muster für das Konzept. Arbeiten sie das Muster durch und entwickeln sie ihren eigenen Businessplan. Die Arbeitsagentur und der Steuerberater stehen ihnen sicher zur Verfügung.

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Gründungszuschuss

Juli 23rd, 2008 von rewe

Der Gründungszuschuss ist eine Förderungshilfe vom Arbeitsamt speziell für Existenzgründer, die sich vorher in einem Angestelltenverhältnis befinden und Arbeitslosengeld 1 berechtigt wären bzw. bereits ALG 1 beziehen. Der Antrag kann vorerst beim Arbeitsamt für 9 Monate beantragt werden. Darüber hinaus kann eine Verlängerung der Hilfe auf weitere maximal 6 Monate auf Antrag erfolgen. Zu dem Antrag muss weiterhin u. a. ein Businessplan, eine Rentabilitätsvorschau und Lebenslauf beim Arbeitsamt eingereicht werden. Damit kann das Arbeistamt prüfen, ob die Geschäftsidee erfolgsversprechend ist, der Gründer auch über die nötige Qualifikation verfügt, und somit den Gründungszuschuss berechtigt.

Die Höhe des Gründungszuschuss beläuft sich auf pauschalen 300 € zusätzlich zum ALG 1. Mit den 300 € sollen die Lebenshaltungskosten und alle Sozialversicherungen während der Gründungszeit gedeckt werden. Dies ist allerdings sehr knapp bemessen. Jeder Gründer sollte sich im Klaren sein, dass er sobald er ein Gewerbe im Haupterwerb anmeldet, nicht mehr über die Arbeitsagentur versichert ist. Das ist ein häufiger Irrglaube mit fatalen Folgen. Es liegt in der Pflicht des Existenzgründers sich darüber zu informieren und für eine Absicherung Sorge zu tragen. Es gibt bereits viele speziell darauf zugeschnittene “Absicherungspakete” von Privatversicherungsanbietern.

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