Momig

September 18th, 2008 von JG

Im Juni 2008 hat die deutsche Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts beschlossen. Das Momig hält dabei einige Veränderung für das GmbH Gesetz bereit. Das MoMiG verfolgt dabei vor allem das Ziel die Unternehmensgründung in Deutschland einfacher und unkomplizierter zu gestalten und die Kosten für die Gründung wesentlich zu senken.

Dies will die Bundesregierung mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft als Einstiegsvariante der normalen GmbH erreichen. Nach dem Momig benötigen Gründer hierfür kein hohes Startkapital und müssen keine Stammeinlage aufbringen. Das MoMiG schreibt lediglich vor, dass die Mini GmbH ein Viertel ihrer Gewinne als Rücklage ansparen muss, um den Gläubigerschutz zu wahren.

Mit der Mini GmbH sollen die Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der englischen Limited ausgeglichen werden. Zudem möchte das Momig Missbräuche bekämpfen, die vor allem im Fall der Insolvenz immer wieder auftreten. So dürfen künftig Personen, die bereits wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurden, nicht die Position des Geschäftsführers einnehmen. Des Weiteren schreibt das Momig vor, dass jede Firma eine deutsche Geschäftsadresse ins Handelsregister eintragen lassen muss.

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GmbH Gesetz

September 4th, 2008 von JG

Durch die Reformierung des GmbH Gesetz wird eine Unterform der GmbH eingeführt, die so genannte Mini GmbH oder auch Unternehmergesellschaft. Existenzgründer und Unternehmer können die Euro GmbH mit nur einem Euro Stammkapital gründen, trotzdem wird nach dem GmbH Gesetz die Mini GmbH haftungsbeschränkt sein. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird zur Wahrung des Gläubigerschutzes verpflichtet Rücklagen zu bilden und ihre Gewinne nicht voll aus zu schütten.

So muss der Unternehmer nach dem neuen GmbH Gesetz 25% seiner Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH ansparen, um dann die Euro GmbH in die klassische GmbH umwandeln zu können. Weiterhin schreibt das GmbH Gesetz im Zuge der GmbH Reform einige Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen vor. So führt das Momig eine Pflicht zur Angabe einer inländischen Geschäftsanschrift ein.

Zudem müssen nach dem GmbH Gesetz nun auch die Gesellschafter die Insolvenz beantragen, wenn ein Geschäftsführer nicht mehr vorhanden ist. Des Weiteren will das Momig durch die Reformierung des GmbH Gesetz von Beginn an sicher stellen, dass der Geschäftsführer einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) oder anderer Gesellschaften nicht wegen Insolvenzverschleppung oder ähnlicher Delikte vorbestraft ist.

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