Momig
September 18th, 2008 von
JG
Im Juni 2008 hat die deutsche Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts beschlossen. Das Momig hält dabei einige Veränderung für das GmbH Gesetz bereit. Das MoMiG verfolgt dabei vor allem das Ziel die Unternehmensgründung in Deutschland einfacher und unkomplizierter zu gestalten und die Kosten für die Gründung wesentlich zu senken.
Dies will die Bundesregierung mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft als Einstiegsvariante der normalen GmbH erreichen. Nach dem Momig benötigen Gründer hierfür kein hohes Startkapital und müssen keine Stammeinlage aufbringen. Das MoMiG schreibt lediglich vor, dass die Mini GmbH ein Viertel ihrer Gewinne als Rücklage ansparen muss, um den Gläubigerschutz zu wahren.
Mit der Mini GmbH sollen die Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der englischen Limited ausgeglichen werden. Zudem möchte das Momig Missbräuche bekämpfen, die vor allem im Fall der Insolvenz immer wieder auftreten. So dürfen künftig Personen, die bereits wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurden, nicht die Position des Geschäftsführers einnehmen. Des Weiteren schreibt das Momig vor, dass jede Firma eine deutsche Geschäftsadresse ins Handelsregister eintragen lassen muss.
Geschrieben in GmbH Gesetz |
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