Das Einstiegsgeld

Februar 3rd, 2009 von JG

Jeder Existenzgründer hat die Möglichkeit die staatliche Unterstützung bei der zuständigen Agentur zu beantragen. Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab. In der Regel wird das ALG2 plus 50 % des ALG2 vom Amt gewährt. Die Dauer der Förderung beläuft sich auf 6 Monate, so dient diese Leistung dem Neugründer als Lebenshaltungskosten. Nach den 6 Monaten kann der Gründer erneuert einen Antrag auf Einstiegsgeld bis zu 24 Monate bei der Arbeitsagentur stellen.

In der Zeit der gewährten Leistung wird auch die Sozialversicherung, die Beiträge für die Kranken- Pflege- und Rentenversicherung vom Amt übernommen und müssen vom Gründer nicht selbst getragen werden. Den benötigten Antrag für das Einstiegsgeld und weiter wichtige Informationen bekommt der Existenzgründer von der Arbeitsagentur. Ebenso für den Antrag wichtig ist der Businessplan (das Konzept oder der Geschäftsplan) in diesem Leitfaden werden wichtige Fakten niedergeschrieben zum Beispiel sollte die Geschäftsidee und auch ein paar Kalkulationsbeispiele nicht fehlen.

Zum Businessplan gehört außerdem ein Lebenslauf, eine Vorschau für den Umsatz, Kapitalbedarf oder Finanzierungsplan und eine kurze Beschreibung des Existenzgründervorhabens. Nehme sie die Hilfe von der Arbeitsagentur, der Handwerkskammer und anderen wichtigen Behörden in Kauf, nur so haben sie einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

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Einstiegsgeld

Oktober 7th, 2008 von JG

Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Unterstützung zur Förderung einer Existenzgründung von ALG II Empfängern. Die gewährte Höhe des Einstiegsgeldes liegt im Ermessen des Bearbeiters, aufgrund der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Allgemein üblich wird das ALG II zzgl. 50 % des ALG II gewährt, maximal ist die Leistung aber auf bis zu 100 % begrenzt.

Dem Gründer dient das Einstiegsgeld zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten und wird zunächst für 6 Monate gewährt, wobei weitere Bewilligungsanträge bis zu 24 Monaten je nach Ermessensleistung des Bearbeiters genehmigt werden können. Für die Dauer des gewährten Einstiegsgeldes übernimmt die Arbeitsagentur die Aufwendungen für die Sozialversicherungen, wodurch keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung zu leisten sind.

Die benötigten Anträge für das Einstiegsgeld werden bei der Arbeitsagentur ausgegeben, wobei der zuständige Berater den Tag der Antragsstellung auf den Unterlagen vermerken muss. Danach sollte der angefertigte Businessplan einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden und zusammen mit dieser Stellungnahme und der Gewerbeanmeldung kann das Einstiegsgeld zunächst für die Dauer von 6 Monaten bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

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Einstiegsgeld für ALG 2 Empfänger

Mai 13th, 2008 von rewe

ALG II Empfänger können für die Existenzgründung Einstiegsgeld erhalten. Bei der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann das Einstiegsgeld als Zuschuss zum ALG II gewährt werden. Wann und in welcher Höhe der flexible Zuschuss gewährt wird, ist gesetzlich nicht festgelegt und kann vom Fallmanager nach eigenem Ermessen entschieden werden. Es besteht somit kein rechtlicher Anspruch auf diese Leistung!

Das Einstiegsgeld kann beim Träger der Grundsicherung vor Ort (Jobcenter, ARGE) oder dem zugelassenen kommunalen Träger beantragt werden. Über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten erhält der Existenzgründer so eine Unterstützung zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes, in der Praxis ist der Zeitraum jedoch merklich kürzer. Das Einstiegsgeld gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einkommen.

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