Buchführung - Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge
Oktober 7th, 2008 von
JG
Die Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer. Außerdem ist der Gründer nach dem Handelsgesetz zur Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge und der Buchführung verpflichtet
Für den Existenzgründer stellt die Buchführung eine wichtige Grundlage für die eigene Unternehmens- und Entscheidungslage dar, wodurch immer ein stabiler Überblick sämtlicher steuerlichen oder auch kaufmännischen Vorgänge gewahrt bleibt. Gleichzeitig dient die Buchführung auch zur informativen Außendarstellung der Firma gegenüber Banken, dem Finanzamt oder externen Partnern.
Im Allgemeinen orientieren sich die Kosten für die Buchführung am Umsatz des Unternehmens und werden nach einer verbindlichen Kostentabelle vom Steuerberater festgelegt. Unternehmen mit monatlich sehr hohen Kosten beschäftigen mitunter eigene Steuerberater oder erledigen die Buchführung über sog. Software-Programme. Existenzgründer sollten sich jedoch im Rahmen ihres hohen Beratungsbedarfes zunächst an einen externen Steuerberater wenden.
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