Zusammenfassung der zuletzt veröffentlichten Artikel

November 26th, 2010 von JG

Eine Kernkompetenz stellt eine marktfähige Fähigkeit dar, die ein Unternehmen besser kann als seine Mitbewerber. Aus einer Kernkompetenz können Alleinstellungsmerkmale hinsichtlich der Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen resultieren. Welche Voraussetzungen im Detail an eine Kernkompetenz gestellt werden beleuchtet der entsprechende Artikel.

Mit der Kosten Nutzen Analyse können verschiedene Handlungsalternativen bzw. Investitionsobjekte über die Analyse des Kosten-Nutzen-Verhältnisses verglichen werden. Anwendung findet die Kosten Nutzen Analyse zur Entscheidungsunterstützung vorrangig im öffentlichen Bereich ihre Anwendung. In welchen Bereichen die Analyse angewendet wird, stellt der Artikel zur Kosten Nutzen Analyse dar.

Der Begriff der kurzfristigen Erfolgsrechnung wird für unterschiedliche innerbetriebliche Rechnung die zur Bestimmung des Unternehmenserfolgs einer kurzen Periode verwendet werden genutzt. Wird die kurzfristige Betriebsergebnisrechnung im Rahmen der kurzfristigen Erfolgsrechnung durchgeführt, handelt es sich um die Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Kennzahl, die als Teil der Gewinn- und Verlustrechnung den Gewinn aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb wiedergibt. Welche Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses unterschieden werden können legt der Beitrag zur kurzfristige Erfolgsrechnung dar.

Unter einer Losgröße versteht man die Menge an Fertigungsprodukten einer Charge, Sorte oder Serie die in einem Durchgang ohne Unterbrechung der Fertigung produziert werden. Die Arten der Losgröße werden im Artikel vorgestellt.

Werden Mitarbeiter an dem Gewinn des anstellenden Unternehmens beteiligt, spricht man von Mitarbeiterbeteiligung. Diese kann grundsätzlich als überbetriebliche und betriebliche Beteiligung realisiert werden. Welche Arten der Mitarbeiterbeteiligung unterschieden werden können verdeutlicht der Artikel.

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Artikel im September 2010

Oktober 25th, 2010 von JG

Nachfolgend erhalten Sie als Leser eine Zusammenfassung der Artikel die im September 2010 zu wichtigen Wirtschaftsbegriffen veröffentlicht wurden. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von einer beliebigen Anzahl von natürlichen oder juristischen Personen, mit dem Ziel einer gemeinschaftlichen unternehmerischen Tätigkeit, die als genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb aufgefasst wird.Welche Organisationsstrukturen der Genossenschaft zugrunde liegen wird im entsprechenden Artikel behandelt.

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert pflichtversicherte  Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich freiwillig gesetzliche unfallversichern, erhalten für den Fall von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen einen Versicherungsschutz, der die Verhütung und die Wiederherstellung der Gesundheit umfasst. Einzelne Unternehmer bestimmter Branchen wie der eines Friseurbetriebs sind ebenfalls pflichtversichert. In welcher Form die Versicherungsleistung gestaltet werden kann beleuchtet der Artikel über die gesetzliche Unfallversicherung in komapkter Form.

Im Rahmen der Buchführung haben Unternehmer nach ihrer Existenzgründung die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten. Diese sind teilweise gesetzlich verankert und teilweise auf Empfehlungen bzw. Schemata von Wirtschaftsverbänden begründet. Sinn der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist der Schutz von Unternehmern und Gläubigern vor unrichtigen Informationen bzw. Daten die einen eventuellen Verlust verschleiern. Gesetzliche Grundlagen und die verschiedenen Formen werden im Beitrag für die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung behandelt.

Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Autoren, Künstler oder Anwälte erhalten für erbrachte Leistungen vom Leistungsnehmer ein Honorar. Welchen Zweck dieses hat und was zu beachten ist erklärt der Beitrag zum Honorar auf anschauliche Weise.

Merkmal der Istkosten ist die Entstehung in der letzten Periode des Abrechungszeitraums und die daraus resultierende Möglichkeit deren genaue Höhe anzugeben. Als Istkosten werden die tatsächlich angefallenen Kosten einer Periode mit Vergangenheitsorientierung verstanden. Wie diese zu ermitteln sind erfahren Sie im Artikel zu den Istkosten kompakt und prägnant.

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Die veröffentlichten Artikel im August

August 24th, 2010 von JG

Zusammenfassung zu den im August veröffentlichten Artikeln für unsere Leser. Als eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat durch Mitglieder der verschiedenen Landesregierung besetzt über die die einzelnen Länder die Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europaischen Union ausüben. Informationen zum Aufbau, der Wahl und den Rechten bietet der Artikel zum Bundesrat in anschaulicher Form.

Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung des Werteverzehrs von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über Ihre Nutzungsdauer im Unternehmen. Die Berechnungsgrundlage für die degressive Abschreibung stellen im ersten Jahr die Anschaffungskosten und in den darauffolgenden Jahren der Restbuchwert dar. in welchen Fällen diese Form der Abschreibung vorteilhaft gegenüber den anderen ist, beleuchtet der Artikel zur degressive Abschreibung in kompakter Form.

Eigenkapital stellt die eigenen Mittel dar, die in ein Unternehmen als Leistungen der Gesellschafter eingebracht werden und nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrigbleiben.Wie das Eigenkapital bilanziert wird und welche Vor- und Nachteile dieses zum Fremdkapital aufweist erfahren Leser im Artikel zum Eigenkapital in praxisorientierter Aufmachung.

Der Erfüllungsort oder auch Leistungsort ist der Ort an dem Vertragspartner ihre Pflichten zu erfüllen haben und der Gefahrenübergang stattfindet. Zivilrechtlich ist der Erfüllungsort gem. § 269 BGB der Ort an dem der Schuldner seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zum Erfüllungsort existieren. Nähere Details im Beitrag zum Erfüllungsort nachlesen.

Das Festgeld stellt eine Anlageform dar, bei der zwischen dem Kunden und einem Kreditinstitut eine feste Laufzeit vereinbart wird. Nach der Laufzeit kann das Festgeld entweder als Sichteinlage bei dem Kreditinstitut weitergeführt werden oder als Festgeld im Rahmen der Prolongation verlängert werden. Alles zu den Sicherheiten des Festgeldes werden im Artikel zum Festgeld geklärt.

In der Rolle als Franchisenehmer erwirbt dieser vom Franchisegeber das Recht zur Ausübung eines Geschäfts in Form des Franchise-Systems gegen die Zahlung einer Franchisegebühr. Detaillierte Informationen zum Franchising-Konzept bietet der Artikel zum Franchisenehmer. Weitere Artikel zu wissenswerten Wirtschaftsbegriff werden folgen.

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Der Bundesrat

Juli 30th, 2010 von JG

Als eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat durch Mitglieder der verschiedenen Landesregierung besetzt über die die einzelnen Länder die Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europaischen Union ausüben. Als föderalistisches Verfassungsorgan kann der Bundesrat im Sinne der Ewigkeitsklausel nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht abgeschafft oder wesentlich verändert werden.  Die Stellung des Bundesrates erfolgt durch jeweils ein Mitglied aus jeder Landesregierung die eine Stimme hat. Aufgabe des Bundesrates ist es die Konzepte der Länder unter Beachtung der Bedürfnisse des Gesamtstaates zu erfüllen.

Der Bundesrat besteht aus 69 ordentlichen Mitgliedern die bis zu 12-mal im Jahr Plenarsitzungen abhalten. Die Vorbereitung der Sitzungen des Bundesrats erfolgt in den 16 Ausschüssen die zu Themen wie Arbeit und Sozialpolitik, Finanzen, Kultur, Recht, Umwelt, Verkehr und weiteren gebildet werden.

Vorsitzender des Bundesrates ist der Bundespräsident der jährlich neu gewählt wird. Zu seinen Aufgaben zählt es die Plenarsitzungen einzuberufen und zu leiten. Das Stimmrecht der einzelnen Ländervertreter richtet sich nach der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Landes.

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Zusammenfassung der veröffentlichten Artikel im Juli

Juli 30th, 2010 von JG

Zahlreiche Artikel zu Fachbegriffen der Wirtschaft wurde im Juli 2010 auf welt-ost.de veröffentlicht. Die Hintergründe zur Abmahnung erfuhren Leser in unserem Artikel. Welche Kommunikationsstrategien von Unternehmern möglich sind veröffentlichten wir im Artikel zur Allfinanz. Was Gründer und Unternehmer zu Arbeitszeit wissen sollten wurde im gleichnamigen Artikel angesprochen. Wie der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe begegnet wird erläuteten wir im Artikel zur Bauabzugssteuer und schlussendlich welche Betriebsformen für Gründer zu unterscheiden sind und welche Vor- und Nachteile mit diesen verbunden sind konnten Besucher auch erfahren.

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Die Abmahnung

Juli 9th, 2010 von JG

Abmahnungen werden von Arbeitgebern, Unternehmern in der Selbstständigkeit, Konkurrenten und anderen Personen formal ausgestellt um eine Unterlassung bestimmter Handlungen vom Bezogenen zu fordern. Die Ausstellung einer Abmahnung ist für jegliche Unterlassungsansprüche im zivilrechtlichen Bereich denkbar. Eine Sonderstellung kommt der Abmahnung im Bereich des Wettbewerbsrechts zu, da bei diesem nahezu ausschließlich das Abmahnverfahren zur Anwendung kommt.

Sinn der Abmahnung ist es Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich auf direktem Wege zu klären. Der Vorteil im Abmahnverfahren liegt in der kostengünstigen Möglichkeit Unterlassungsansprüche innerhalb kürzester Zeit durchzusetzen.  Formal muss die Abmahnung den Sachverhalt unter Bezug auf die Rechtsgrundlage thematisieren, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte  bei Nichteinhaltung enthalten. Ein Unternehmer sollte sich bereits in seinem Businessplan Gedanken machen welche etwaigen Rechtsverstöße auf Ihn zukommen könnten die eine Abmahnung zur Folge haben.

Die bei der Erstellung einer Abmahnung entstehenden Anwaltskosten können dem Bezogenen bei Akzeptieren der Abmahnung in Rechnung gestellt werden. Um etwaigen Missbrauch der Abmahnung zu entgegnen wurde für „einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen“ eine Obergrenze der Geldforderungen von 100 Euro am 01.09.2008 verabschiedet (§97a Abs. 2 UrhG).

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Das Gründercoaching

Mai 25th, 2009 von JG

Gerade in der Startphase der Selbstständigkeit sind junge Unternehmer auf eine gute Beratung insbesondere dem Businessplan angewiesen. Den ohne einen guten Businessplan ist ein Erfolg chancenlos. In der vergangenen Zeit hat sich ein sogenanntes Gründercoaching bewährt. Das Prinzip ist ganz einfach. Junge aber auch frische Unternehmer bekommen die nötige Aufmerksamkeit und Informationen von erfahrenen Unternehmern. Ein qualifizierter Coach (Trainer) begleitet und betreut die Unternehmer zum Beispiel bei finanziellen und organisatorischen Fragen und Problemen.

Inzwischen gibt es Bundesweit dies e Unterstützung welches ein Förderprogramm des Bundes und der KfW-Mittelstandsbank ist. So können die jungen Unternehmen die Kosten für den Unternehmensberater bezuschussen lassen. Für diese Förderung stehen bis 2013 knapp 260 Millionen Euro zur Verfügung. Die individuelle Beihilfe ist regional verschieden, in den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 75% und in den alten Bundesländern liegt der Zuschuss bei 50% von maximal 800Euro Tageshonorar eines Beraters. Dabei ist zu Beachten das die Beratung vor einer Existenzgründung nicht gefördert werden kann.

Einen Antrag für einen Zuschuss für das Coaching sollte vor dem Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die Regionalpartner der Bundesländer beantragt werden. Regionalpartner sind zum Beispiel die Handwerkskammer, einige Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie Industrie- und Handelskammer. Informieren Sie sich und Nutzen Sie das Coaching.

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MoMiG

Oktober 31st, 2008 von JG

Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, ist eine Reform des GmbH Gesetzes und soll am 01.11.08 in Kraft treten. Das MoMiG sieht die Einführung der sog. Unternehmergesellschaft (auch Mini GmbH oder Ein Euro GmbH genannt) vor und bestimmt weiterhin, dass diese mit einem Mindestkapital von 1 Euro gegründet werden kann. Das MoMiG normiert aber auch, dass die 1 Euro GmbH 25 Prozent ihrer jährlichen Gewinne ansparen muss, bis eine Mindestkapitalanlage i. H.v. 25.000 Euro erreicht ist.

Der Grund für das MoMiG ist der Wunsch des Gesetzgebers nach Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen. Durch die Einführung des MoMiG soll es Existenzgründern erleichtert werden eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die maßgebliche Zielsetzung des MoMiG soll aber der Ausgleich der Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber der britischen Limited sein. Da die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland stetig zunahm, sollte eine Möglichkeit für Existenzgründer, die keine 25.000 Euro Stammeinlage zu Beginn der Gründung aufbringen können, gefunden werden.

Eine andere Intention des MoMiG ist die Vorbeugung von Missbräuchen, insbesondere im Insolvenzfall. Das MoMiG normiert, dass die Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit auch dann einen Insolvenzantrag stellen müssen, wenn kein Geschäftsführer verfügbar ist. Allerdings ist Voraussetzung dafür die Kenntnis der Gläubiger über den Ansprechpartner, weswegen das MoMiG vorsieht, dass eine inländische Geschäftsanschrift zwingend ins Handelsregister einzutragen ist.

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