August 24th, 2010 von
JG
Zusammenfassung zu den im August veröffentlichten Artikeln für unsere Leser. Als eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat durch Mitglieder der verschiedenen Landesregierung besetzt über die die einzelnen Länder die Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europaischen Union ausüben. Informationen zum Aufbau, der Wahl und den Rechten bietet der Artikel zum Bundesrat in anschaulicher Form.
Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung des Werteverzehrs von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über Ihre Nutzungsdauer im Unternehmen. Die Berechnungsgrundlage für die degressive Abschreibung stellen im ersten Jahr die Anschaffungskosten und in den darauffolgenden Jahren der Restbuchwert dar. in welchen Fällen diese Form der Abschreibung vorteilhaft gegenüber den anderen ist, beleuchtet der Artikel zur degressive Abschreibung in kompakter Form.
Eigenkapital stellt die eigenen Mittel dar, die in ein Unternehmen als Leistungen der Gesellschafter eingebracht werden und nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrigbleiben.Wie das Eigenkapital bilanziert wird und welche Vor- und Nachteile dieses zum Fremdkapital aufweist erfahren Leser im Artikel zum Eigenkapital in praxisorientierter Aufmachung.
Der Erfüllungsort oder auch Leistungsort ist der Ort an dem Vertragspartner ihre Pflichten zu erfüllen haben und der Gefahrenübergang stattfindet. Zivilrechtlich ist der Erfüllungsort gem. § 269 BGB der Ort an dem der Schuldner seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zum Erfüllungsort existieren. Nähere Details im Beitrag zum Erfüllungsort nachlesen.
Das Festgeld stellt eine Anlageform dar, bei der zwischen dem Kunden und einem Kreditinstitut eine feste Laufzeit vereinbart wird. Nach der Laufzeit kann das Festgeld entweder als Sichteinlage bei dem Kreditinstitut weitergeführt werden oder als Festgeld im Rahmen der Prolongation verlängert werden. Alles zu den Sicherheiten des Festgeldes werden im Artikel zum Festgeld geklärt.
In der Rolle als Franchisenehmer erwirbt dieser vom Franchisegeber das Recht zur Ausübung eines Geschäfts in Form des Franchise-Systems gegen die Zahlung einer Franchisegebühr. Detaillierte Informationen zum Franchising-Konzept bietet der Artikel zum Franchisenehmer. Weitere Artikel zu wissenswerten Wirtschaftsbegriff werden folgen.
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Juli 30th, 2010 von
JG
Als eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat durch Mitglieder der verschiedenen Landesregierung besetzt über die die einzelnen Länder die Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europaischen Union ausüben. Als föderalistisches Verfassungsorgan kann der Bundesrat im Sinne der Ewigkeitsklausel nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht abgeschafft oder wesentlich verändert werden. Die Stellung des Bundesrates erfolgt durch jeweils ein Mitglied aus jeder Landesregierung die eine Stimme hat. Aufgabe des Bundesrates ist es die Konzepte der Länder unter Beachtung der Bedürfnisse des Gesamtstaates zu erfüllen.
Der Bundesrat besteht aus 69 ordentlichen Mitgliedern die bis zu 12-mal im Jahr Plenarsitzungen abhalten. Die Vorbereitung der Sitzungen des Bundesrats erfolgt in den 16 Ausschüssen die zu Themen wie Arbeit und Sozialpolitik, Finanzen, Kultur, Recht, Umwelt, Verkehr und weiteren gebildet werden.
Vorsitzender des Bundesrates ist der Bundespräsident der jährlich neu gewählt wird. Zu seinen Aufgaben zählt es die Plenarsitzungen einzuberufen und zu leiten. Das Stimmrecht der einzelnen Ländervertreter richtet sich nach der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Landes.
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Juli 30th, 2010 von
JG
Zahlreiche Artikel zu Fachbegriffen der Wirtschaft wurde im Juli 2010 auf welt-ost.de veröffentlicht. Die Hintergründe zur Abmahnung erfuhren Leser in unserem Artikel. Welche Kommunikationsstrategien von Unternehmern möglich sind veröffentlichten wir im Artikel zur Allfinanz. Was Gründer und Unternehmer zu Arbeitszeit wissen sollten wurde im gleichnamigen Artikel angesprochen. Wie der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe begegnet wird erläuteten wir im Artikel zur Bauabzugssteuer und schlussendlich welche Betriebsformen für Gründer zu unterscheiden sind und welche Vor- und Nachteile mit diesen verbunden sind konnten Besucher auch erfahren.
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Juli 9th, 2010 von
JG
Abmahnungen werden von Arbeitgebern, Unternehmern in der Selbstständigkeit, Konkurrenten und anderen Personen formal ausgestellt um eine Unterlassung bestimmter Handlungen vom Bezogenen zu fordern. Die Ausstellung einer Abmahnung ist für jegliche Unterlassungsansprüche im zivilrechtlichen Bereich denkbar. Eine Sonderstellung kommt der Abmahnung im Bereich des Wettbewerbsrechts zu, da bei diesem nahezu ausschließlich das Abmahnverfahren zur Anwendung kommt.
Sinn der Abmahnung ist es Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich auf direktem Wege zu klären. Der Vorteil im Abmahnverfahren liegt in der kostengünstigen Möglichkeit Unterlassungsansprüche innerhalb kürzester Zeit durchzusetzen. Formal muss die Abmahnung den Sachverhalt unter Bezug auf die Rechtsgrundlage thematisieren, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte bei Nichteinhaltung enthalten. Ein Unternehmer sollte sich bereits in seinem Businessplan Gedanken machen welche etwaigen Rechtsverstöße auf Ihn zukommen könnten die eine Abmahnung zur Folge haben.
Die bei der Erstellung einer Abmahnung entstehenden Anwaltskosten können dem Bezogenen bei Akzeptieren der Abmahnung in Rechnung gestellt werden. Um etwaigen Missbrauch der Abmahnung zu entgegnen wurde für „einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen“ eine Obergrenze der Geldforderungen von 100 Euro am 01.09.2008 verabschiedet (§97a Abs. 2 UrhG).
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Mai 25th, 2009 von
JG
Gerade in der Startphase der Selbstständigkeit sind junge Unternehmer auf eine gute Beratung insbesondere dem Businessplan angewiesen. Den ohne einen guten Businessplan ist ein Erfolg chancenlos. In der vergangenen Zeit hat sich ein sogenanntes Gründercoaching bewährt. Das Prinzip ist ganz einfach. Junge aber auch frische Unternehmer bekommen die nötige Aufmerksamkeit und Informationen von erfahrenen Unternehmern. Ein qualifizierter Coach (Trainer) begleitet und betreut die Unternehmer zum Beispiel bei finanziellen und organisatorischen Fragen und Problemen.
Inzwischen gibt es Bundesweit dies e Unterstützung welches ein Förderprogramm des Bundes und der KfW-Mittelstandsbank ist. So können die jungen Unternehmen die Kosten für den Unternehmensberater bezuschussen lassen. Für diese Förderung stehen bis 2013 knapp 260 Millionen Euro zur Verfügung. Die individuelle Beihilfe ist regional verschieden, in den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 75% und in den alten Bundesländern liegt der Zuschuss bei 50% von maximal 800Euro Tageshonorar eines Beraters. Dabei ist zu Beachten das die Beratung vor einer Existenzgründung nicht gefördert werden kann.
Einen Antrag für einen Zuschuss für das Coaching sollte vor dem Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die Regionalpartner der Bundesländer beantragt werden. Regionalpartner sind zum Beispiel die Handwerkskammer, einige Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie Industrie- und Handelskammer. Informieren Sie sich und Nutzen Sie das Coaching.
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Oktober 31st, 2008 von
JG
Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, ist eine Reform des GmbH Gesetzes und soll am 01.11.08 in Kraft treten. Das MoMiG sieht die Einführung der sog. Unternehmergesellschaft (auch Mini GmbH oder Ein Euro GmbH genannt) vor und bestimmt weiterhin, dass diese mit einem Mindestkapital von 1 Euro gegründet werden kann. Das MoMiG normiert aber auch, dass die 1 Euro GmbH 25 Prozent ihrer jährlichen Gewinne ansparen muss, bis eine Mindestkapitalanlage i. H.v. 25.000 Euro erreicht ist.
Der Grund für das MoMiG ist der Wunsch des Gesetzgebers nach Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen. Durch die Einführung des MoMiG soll es Existenzgründern erleichtert werden eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die maßgebliche Zielsetzung des MoMiG soll aber der Ausgleich der Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber der britischen Limited sein. Da die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland stetig zunahm, sollte eine Möglichkeit für Existenzgründer, die keine 25.000 Euro Stammeinlage zu Beginn der Gründung aufbringen können, gefunden werden.
Eine andere Intention des MoMiG ist die Vorbeugung von Missbräuchen, insbesondere im Insolvenzfall. Das MoMiG normiert, dass die Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit auch dann einen Insolvenzantrag stellen müssen, wenn kein Geschäftsführer verfügbar ist. Allerdings ist Voraussetzung dafür die Kenntnis der Gläubiger über den Ansprechpartner, weswegen das MoMiG vorsieht, dass eine inländische Geschäftsanschrift zwingend ins Handelsregister einzutragen ist.
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