Businessplan für die Arbeitsagentur
Mai 29th, 2008 von
JG
Ein Großteil aller Existenzgründungen wird über die Arbeitsagentur abgewickelt. Diese vergibt Fördermittel, verlangt zur Bewilligung dieser jedoch immer einen detaillierten Businessplan .Der zukünftige Unternehmer muss seinen Businessplan durch eine fachkundige Stelle auf Tragfähigkeit und Plausibilität seiner Geschäftsidee überprüfen lassen. Nur mit einer positiven Stellungnahmen wird die Arbeitsagentur Fördermittel für die Existenzgründung genehmigen.
Der Businessplan für die Arbeitsagentur ist damit für die Entscheidung des Sachbearbeiters das wichtigstes Beurteilungskriterium. Daher sollte der Businessplan neben den üblichen Anforderungen, wie Angaben zum Gründer, zur Geschäftsidee und zur Finanzierbarkeit auch zwingend Angaben und Nachweise über die Fähig- und Fertigkeiten des Gründers enthalten. Zusätzlich wirken sich eine Rentabilitätsvorschau, sowie die Aussichten auf Mitarbeiteranzahl, zukünftige Unternehmensstrukturierung und die Angaben über Maßnahmen zur Gewinnsteigerung im Businessplan stets positiv auf die Beurteilung der fachkundigen Stelle aus.
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