Gesetzliche Unfallversicherung

September 24th, 2010 von JG

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert pflichtversicherte  Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich freiwillig gesetzliche unfallversichern, erhalten für den Fall von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen einen Versicherungsschutz, der die Verhütung und die Wiederherstellung der Gesundheit umfasst. Einzelne Unternehmer bestimmter Branchen wie der eines Friseurbetriebs sind ebenfalls pflichtversichert.

Entsprechende Leistungen werden in Form von medizinischen und berufsfördernden Leistungen sowie als Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen erbracht. Bleibt nach einer Verletzung eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20% bestehen, sind Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung rentenberechtigt. Vor einer Geschäftsgründung sollten sich Unternehmer überlegen ob die private oder die gesetzliche Unfallversicherung die richtige Versicherung darstellt.

Verschiedene Gründe können eintreten bei denen der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung gefährdet ist. Zum einen gefährdet das Abweichen von Wegen zur Arbeit und zum anderen der Konsum von Alkohol oder Drogen den Versicherungsschutz.

Wir die Zahlung von Geldleistungen für einen Versicherungsfall notwendig kann dieses in Form von Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Übergangsgeld, Pflegegeld, Abfindungszahlungen, Verletztenrente und Verletztengeld erfolgen. Sachrechtliche Ansprüche bestehen hingegen in Form von ambulanter oder stationärer Behandlung, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Teilhabeleistungen und Heil- und Hilfsmitteln.

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Genossenschaft

September 8th, 2010 von JG

Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von einer beliebigen Anzahl von natürlichen oder juristischen Personen, mit dem Ziel einer gemeinschaftlichen unternehmerischen Tätigkeit, die als genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb aufgefasst wird. Unterschieden werden können Produktionsgenossenschaften und Fördergenossenschaften. Während bei einer Produktionsgenossenschaft ein Unternehmen zur Erwerbsmöglichkeit für die Genossenschaftsmitglieder hinterlegt ist, sollen Fördergemeinschaften in Form von Verwertungs- und Beschaffungsgenossenschaften bestimmte Funktionen für die Trägerwirtschaften erfüllen.

Um rechtlich Selbstständig zu sein muss eine Genossenschaft in Deutschland im Sinne des Genossenschaftsgesetzes (GenG) im Genossenschaftsregister eingetragen werden. Voraussetzung für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft ist das Vorhandensein von 3 Mitgliedern, und die Verfügung über eine Satzung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt. Die Erstellung von einem aussagekräftigen Geschäftsplan wird zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet sich aber als Planungs- und Kontrollinstrument bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen unternehmerischen Tätigkeit an.

Organisatorisch wird die Genossenschaft in der Regel über die drei Organe Aufsichtsrat, Vorstand und Generalversammlung strukturiert. Dabei sind gem. § 24 GenG zwei Vorstandsmitglieder und drei Aufsichtsratsmitglieder gem. § 36 GenG per Wahl zu bestellen. Genossenschaften werden in Deutschland in verschiedenen Bereichen wie dem Handel, Banken, Land- und Forstwirtschaft oder dem Kleingewerbe gegründet.

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