Gesetzliche Unfallversicherung
September 24th, 2010 von
JG
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert pflichtversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich freiwillig gesetzliche unfallversichern, erhalten für den Fall von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen einen Versicherungsschutz, der die Verhütung und die Wiederherstellung der Gesundheit umfasst. Einzelne Unternehmer bestimmter Branchen wie der eines Friseurbetriebs sind ebenfalls pflichtversichert.
Entsprechende Leistungen werden in Form von medizinischen und berufsfördernden Leistungen sowie als Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen erbracht. Bleibt nach einer Verletzung eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20% bestehen, sind Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung rentenberechtigt. Vor einer Geschäftsgründung sollten sich Unternehmer überlegen ob die private oder die gesetzliche Unfallversicherung die richtige Versicherung darstellt.
Verschiedene Gründe können eintreten bei denen der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung gefährdet ist. Zum einen gefährdet das Abweichen von Wegen zur Arbeit und zum anderen der Konsum von Alkohol oder Drogen den Versicherungsschutz.
Wir die Zahlung von Geldleistungen für einen Versicherungsfall notwendig kann dieses in Form von Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Übergangsgeld, Pflegegeld, Abfindungszahlungen, Verletztenrente und Verletztengeld erfolgen. Sachrechtliche Ansprüche bestehen hingegen in Form von ambulanter oder stationärer Behandlung, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Teilhabeleistungen und Heil- und Hilfsmitteln.
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