August 24th, 2010 von
JG
Zusammenfassung zu den im August veröffentlichten Artikeln für unsere Leser. Als eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat durch Mitglieder der verschiedenen Landesregierung besetzt über die die einzelnen Länder die Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europaischen Union ausüben. Informationen zum Aufbau, der Wahl und den Rechten bietet der Artikel zum Bundesrat in anschaulicher Form.
Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung des Werteverzehrs von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über Ihre Nutzungsdauer im Unternehmen. Die Berechnungsgrundlage für die degressive Abschreibung stellen im ersten Jahr die Anschaffungskosten und in den darauffolgenden Jahren der Restbuchwert dar. in welchen Fällen diese Form der Abschreibung vorteilhaft gegenüber den anderen ist, beleuchtet der Artikel zur degressive Abschreibung in kompakter Form.
Eigenkapital stellt die eigenen Mittel dar, die in ein Unternehmen als Leistungen der Gesellschafter eingebracht werden und nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrigbleiben.Wie das Eigenkapital bilanziert wird und welche Vor- und Nachteile dieses zum Fremdkapital aufweist erfahren Leser im Artikel zum Eigenkapital in praxisorientierter Aufmachung.
Der Erfüllungsort oder auch Leistungsort ist der Ort an dem Vertragspartner ihre Pflichten zu erfüllen haben und der Gefahrenübergang stattfindet. Zivilrechtlich ist der Erfüllungsort gem. § 269 BGB der Ort an dem der Schuldner seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zum Erfüllungsort existieren. Nähere Details im Beitrag zum Erfüllungsort nachlesen.
Das Festgeld stellt eine Anlageform dar, bei der zwischen dem Kunden und einem Kreditinstitut eine feste Laufzeit vereinbart wird. Nach der Laufzeit kann das Festgeld entweder als Sichteinlage bei dem Kreditinstitut weitergeführt werden oder als Festgeld im Rahmen der Prolongation verlängert werden. Alles zu den Sicherheiten des Festgeldes werden im Artikel zum Festgeld geklärt.
In der Rolle als Franchisenehmer erwirbt dieser vom Franchisegeber das Recht zur Ausübung eines Geschäfts in Form des Franchise-Systems gegen die Zahlung einer Franchisegebühr. Detaillierte Informationen zum Franchising-Konzept bietet der Artikel zum Franchisenehmer. Weitere Artikel zu wissenswerten Wirtschaftsbegriff werden folgen.
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August 24th, 2010 von
JG
In der Rolle als Franchisenehmer erwirbt dieser vom Franchisegeber das Recht zur Ausübung eines Geschäfts in Form des Franchise-Systems gegen die Zahlung einer Franchisegebühr. Der Franchisenehmer hat dabei zu beachten, dass dem Franchisegeber eine Weisungsbefugnis zusteht. Im Rahmen des Franchisevertrags kann der Franchisenehmer die Marke, den Namen und die Art der Firmeneinrichtung des Franchisegebers nutzen. Über die Nutzung des Franchisings erhält der Franchisenehmer die Möglichkeit das bereits erfolgreich am Markt etablierte Unternehmenskonzept nutzen zu können. Ergebnis dessen ist die Möglichkeit eines schnelleren Unternehmensaufbaus durch den Franchisenehmer bei niedrigerem Unternehmensrisiko.
Durch das Franchising gehen Franchisegeber und Franchisenehmer eine enge Beziehung mit der Absicht eine win-win-Situation zu erreichen ein. Mit dem Franchising-Konzept werden die Risiken des Geschäftsplan eines Franchisenehmers teilweise erheblich verringert. Vorteilhaft gestaltet sich das Franchising für den Franchisenehmer über die Möglichkeit der Nutzung des bewährten Geschäftskonzepts des Franchisegebers, die Möglichkeit zur Nutzung der etablierten Marke zur Beschleunigung des Markteintritts und die Unterstützung durch den Franchisegeber bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben wie der Buchführung oder dem Verkauf.
Auch der durch den Franchisegeber gebotene Gebietsschutz kann die Anzahl an Konkurrenten für den Franchisenehmer verringern. Etwaige Finanzierungsleistungen durch den Franchisegeber können den Franchisenehmer bei der Umsetzung seines Unternehmenskonzepts unterstützen.
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August 18th, 2010 von
JG
Das Festgeld stellt eine Anlageform dar, bei der zwischen dem Kunden und einem Kreditinstitut eine feste Laufzeit vereinbart wird. Nach der Laufzeit kann das Festgeld entweder als Sichteinlage bei dem Kreditinstitut weitergeführt werden oder als Festgeld im Rahmen der Prolongation verlängert werden. Im Falle der Prolongation wird in der Regel der aktuelle Zinssatz zugrundegelegt. Der im Rahmen des Festgeldes vereinbarte Zinssatz bleibt in der Regel während der gesamten Laufzeit unabhängig von etwaigen Marktschwankungen konstant. Durch die festgelegte Laufzeit in der das Festgeld für den Bankkunden nicht verfügbar ist erhält er in der Regel einen höheren Zins als bei kurzfristigen Anlageformen.
Die Anlage von finanziellen Mitteln in Festgeld kann bei einer langfristig geplanten Existenzgründung durch die Hohe Verzinsung zur Schaffung einer hohen Kapitaldecke führen. Welches Kapital im Rahmen der Existenzgründung nötig ist kann bei Erstellung eines Businessplans mit einer Businessplan Vorlage ermittelt werden.
Sicherheit hinsichtlich des Festgeldes ist für den Anleger durch die Einlagensicherheit und freiwilliger Einlagensicherungen einzelner Bankverbände gegeben. Im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes werden Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro für Anleger gesichert, die im Falle fehlender Liquidität des Kreditinstituts ausgezahlt werden.
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August 13th, 2010 von
JG
Der Erfüllungsort oder auch Leistungsort ist der Ort an dem Vertragspartner ihre Pflichten zu erfüllen haben und der Gefahrenübergang stattfindet. Zivilrechtlich ist der Erfüllungsort gem. § 269 BGB der Ort an dem der Schuldner seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zum Erfüllungsort existieren. Bei Geldschulden ist der Erfüllungsort ebenfalls nach § 270 Abs. 4 BGB der Sitz des Schuldners. Dieser trägt aber das Zahlungsverlustrisiko bis der Gläubiger einen Zahlungseingang auf seinem Geschäftskonto verbuchen kann. Über entsprechende Vereinbarungen kann auch der Sitz des Gläubigers zum Erfüllungsort werden.
Im Bereich des Bankwesens ist der Erfüllungsort der Ort an dem der Schuldner seine Verpflichtung zu erfüllen hat. Dieser ist wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden der Wohnsitz bzw. das Geschäftslokal des Schuldners im Zeitpunkt der Entstehung der Schuld.
Bedeutung hat der Erfüllungsort materiellrechtlich zur Klärung wann die Erfüllung eingetreten ist, wann Schuldnerverzug und Annahmeverzug eintritt sowie wann die Gattungsschuld zur Stückschuld konkretisiert wird.
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August 10th, 2010 von
JG
Eigenkapital stellt die eigenen Mittel dar, die in ein Unternehmen als Leistungen der Gesellschafter eingebracht werden und nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrigbleiben. Das Eigenkapital stellt somit den Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen dar mit dem eine Gesellschaft für Gläubigeransprüche haftet. Das Eigenkapital setzt sich nach §266 Abs. 3A HGB aus den Kapitalrücklagen, dem gezeichneten Kapital, Gewinnrücklagen, dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss zusammen. Die Gewinnrücklagen lassen sich in gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile und andere Gewinnrücklagen aufgliedern.
Im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens ist das Eigenkapital ein Bestandteil der Passivseite der Bilanz. Über die Zuführung von Eigenkapital verbessert sich neben der Liquidität eines Unternehmens auch die Tragfähigkeit etwaiger Risiken. Die Höhe des Eigenkapitals ist stellt einen entscheidenden Faktor für die Höhe der Verluste dar, die zur Insolvenz eines Unternehmens führen.
Eigenkapitalgeber erhalten keine festen Zahlungsrückflüsse und werden im Falle der Liquidation eines Unternehmens nachrangig zu den Fremdkapitalgebern aus der Konkursmasse bedient. Werden die Fremdkapitalgeber nicht aus der Konkursmasse bedient erhalten die Eigenkapitalgeber auch keine Masse und haben demnach ein höheres Risiko als die Fremdkapitalgeber inne. Die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens hat einen entscheidenden Einfluss auf die Gewährleistung einer dauerhaften Umsetzung der Geschäftsaufgabe.
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August 5th, 2010 von
JG
Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung des Werteverzehrs von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über Ihre Nutzungsdauer im Unternehmen. Die Berechnungsgrundlage für die degressive Abschreibung stellen im ersten Jahr die Anschaffungskosten und in den darauffolgenden Jahren der Restbuchwert dar. In Folge dessen sinken die Abschreibungsbeträge über die Laufzeit. Es ist maximal erlaubt den 2,5-fachen Satz der linearen Abschreibung und maximal 25% abzuschreiben.
Vorteilhaft wirkt sich die degressive Abschreibung bei längeren Nutzungsdauern (ab 5 Jahre) gegenüber der linearen Abschreibungsmethode aus. Am Ende der Nutzungsdauer bleibt ein Restbuchwert des Wirtschaftsgutes bestehen. Nur bei der degressiven Abschreibung ist es deshalb handels- und steuerrechtlich erlaubt zur linearen Abschreibung zu wechseln um auf einen Restwert von Null abschreiben zu können.
Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist sinnvoll sobald der degressive Abschreibungsbetrag geringer ist als die lineare Abschreibung auf den Restwert. Die Anwendung der degressiven Abschreibung ist für immaterielle Wirtschaftsgüter nicht zulässig. Durch die Wahl der Abschreibungsmethode ist es möglich die Umsetzung des Businessplans steuerrechtlich im Rahmen des Gewinnausweises zu gestalten.
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