Der Gründungszuschuss

März 31st, 2009 von JG

Jeder Existenzgründer hat das Recht aus der ALG1 heraus ein Unternehmen mit Gründungszuschüssen in die Wege zu leiten. Für diese Förderung muss der ALG1 Empfänger aber mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, ebenso darf keine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur vorliegen sonst ist eine Förderung erst nach der Sperre möglich. Die Höhe vom Gründungszuschuss setzt sich aus dem normalen ALG1 plus 300 Euro (pauschal) monatlich zusammen. Natürlich ist klar je Höher das ALG1 ist, desto höher ist im Endeffekt auch der Gründungszuschuss.

Die Förderung wird zuerst 9 Monate dem Existenzgründer gewährt, danach muss er der Agentur beweisen dass sein Unternehmen Erfolg hat, erst dann kann er für weitere 6 Monate einen Antrag bewilligt bekommen. Die Antragsformulare erhalten sie bei ihrer Agentur für Arbeit. Lassen sie sich einen Termin geben und besprechen sie die aufkommenden Fragen in aller Ruhe. Desweiteren benötigen sie für den Gründungszuschuss einen Businessplan. In diesem Konzept muss ein Lebenslauf, Kalkulationsbeispiele, der Standort, die Unternehmensform (z.B. Mini-GmbH) und die Geschäftsidee zu finden sein.

Im Internet gibt es bereits zahlreiche Vorlagen oder Businessplan Muster für das Konzept. Arbeiten sie das Muster durch und entwickeln sie ihren eigenen Businessplan. Die Arbeitsagentur und der Steuerberater stehen ihnen sicher zur Verfügung.

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Die Mini-GmbH

März 9th, 2009 von JG

Bei der Gründung einer Mini GmbH ist natürlich auch ein Geschäftskonto auszuwählen. Da eine Mini GmbH nicht umsonst mit wenig Stammkapital gegründet werden kann, wird dies auch in den meisten Fällen passieren. Somit ist jeder Aufwand der Unternehmergesellschaft besonders zu beachten. Ein Geschäftskonto kann schnell ein großer Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung werden.

Es ist abzuwägen ob man lieber bei der Bank des Vertrauens ein Konto eröffnet. Mit einer solchen Bank ist ein Geldinstitut gemeint welches über viele Geschäftsstellen verfügt und immer persönliche Ansprechpartner hat. Ein solches Geldinstitut hat aber in den meisten Fällen hohe Kosten für Firmen wie die Mini GmbH. Guter Service bedeutet meist hohe Kosten. Man kann dies aber nicht verallgemeinern. Es gibt mittlerweile auch Geldinstitute mit vielen Servicestellen, die dennoch günstige oder gar kostenlose Konten-Modelle besitzen. Natürlich müssen diese Geldinstitute Kunden zurück gewinnen die sie durch die Direkt-Banken verloren haben. Bei den meisten Direkt-Banken gibt es kostenlose Konten-Modelle. Bei ihnen steht der persönliche Service jedoch nicht im Vordergrund. Ein großer Nachteil dieser Direkt-Banken ist der fehlende Support. Man hat in den meisten Fällen nur telefonische Beratung und dafür meist noch eine kostenpflichtige Nummer anzurufen erscheint manchmal doch als etwas überzogen. Warum soll man noch Geld dafür bezahlen, dass man über seine Leistungen informiert werden will die man eigentlich bei Eröffnung eines Geschäftskontos bereits inklusive hat.

Auch bei Gründung einer Mini GmbH sollte man einen Businessplan erstellen. Auch in diesem Businessplan sollte der Aufwandsposten Bankgebühren berücksichtigt werden. Wenn man im Vorfeld bei Aufstellung des Businessplans Vorstellungen darüber hat inwieweit und aus welchen Regionen ob national oder international Geldeingänge verbucht werden, kann man bereits ein geeignetes Konten-Modell auswählen und den geschätzten Aufwand in den Businessplan übernehmen.

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