Oktober 31st, 2008 von
JG
Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, ist eine Reform des GmbH Gesetzes und soll am 01.11.08 in Kraft treten. Das MoMiG sieht die Einführung der sog. Unternehmergesellschaft (auch Mini GmbH oder Ein Euro GmbH genannt) vor und bestimmt weiterhin, dass diese mit einem Mindestkapital von 1 Euro gegründet werden kann. Das MoMiG normiert aber auch, dass die 1 Euro GmbH 25 Prozent ihrer jährlichen Gewinne ansparen muss, bis eine Mindestkapitalanlage i. H.v. 25.000 Euro erreicht ist.
Der Grund für das MoMiG ist der Wunsch des Gesetzgebers nach Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen. Durch die Einführung des MoMiG soll es Existenzgründern erleichtert werden eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die maßgebliche Zielsetzung des MoMiG soll aber der Ausgleich der Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber der britischen Limited sein. Da die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland stetig zunahm, sollte eine Möglichkeit für Existenzgründer, die keine 25.000 Euro Stammeinlage zu Beginn der Gründung aufbringen können, gefunden werden.
Eine andere Intention des MoMiG ist die Vorbeugung von Missbräuchen, insbesondere im Insolvenzfall. Das MoMiG normiert, dass die Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit auch dann einen Insolvenzantrag stellen müssen, wenn kein Geschäftsführer verfügbar ist. Allerdings ist Voraussetzung dafür die Kenntnis der Gläubiger über den Ansprechpartner, weswegen das MoMiG vorsieht, dass eine inländische Geschäftsanschrift zwingend ins Handelsregister einzutragen ist.
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Oktober 7th, 2008 von
JG
Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Unterstützung zur Förderung einer Existenzgründung von ALG II Empfängern. Die gewährte Höhe des Einstiegsgeldes liegt im Ermessen des Bearbeiters, aufgrund der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Allgemein üblich wird das ALG II zzgl. 50 % des ALG II gewährt, maximal ist die Leistung aber auf bis zu 100 % begrenzt.
Dem Gründer dient das Einstiegsgeld zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten und wird zunächst für 6 Monate gewährt, wobei weitere Bewilligungsanträge bis zu 24 Monaten je nach Ermessensleistung des Bearbeiters genehmigt werden können. Für die Dauer des gewährten Einstiegsgeldes übernimmt die Arbeitsagentur die Aufwendungen für die Sozialversicherungen, wodurch keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung zu leisten sind.
Die benötigten Anträge für das Einstiegsgeld werden bei der Arbeitsagentur ausgegeben, wobei der zuständige Berater den Tag der Antragsstellung auf den Unterlagen vermerken muss. Danach sollte der angefertigte Businessplan einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden und zusammen mit dieser Stellungnahme und der Gewerbeanmeldung kann das Einstiegsgeld zunächst für die Dauer von 6 Monaten bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
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Oktober 7th, 2008 von
JG
Die Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer. Außerdem ist der Gründer nach dem Handelsgesetz zur Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge und der Buchführung verpflichtet
Für den Existenzgründer stellt die Buchführung eine wichtige Grundlage für die eigene Unternehmens- und Entscheidungslage dar, wodurch immer ein stabiler Überblick sämtlicher steuerlichen oder auch kaufmännischen Vorgänge gewahrt bleibt. Gleichzeitig dient die Buchführung auch zur informativen Außendarstellung der Firma gegenüber Banken, dem Finanzamt oder externen Partnern.
Im Allgemeinen orientieren sich die Kosten für die Buchführung am Umsatz des Unternehmens und werden nach einer verbindlichen Kostentabelle vom Steuerberater festgelegt. Unternehmen mit monatlich sehr hohen Kosten beschäftigen mitunter eigene Steuerberater oder erledigen die Buchführung über sog. Software-Programme. Existenzgründer sollten sich jedoch im Rahmen ihres hohen Beratungsbedarfes zunächst an einen externen Steuerberater wenden.
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Oktober 7th, 2008 von
JG
Die Buchführung ist ein wichtiges Kernelement der Unternehmensführung. Die Buchführung ist nicht nur ein notwendiges Übel, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern sie wird zur Kontrolle des unternehmerischen Erfolgs und als Entscheidungsgrundlage ausgewertet. Die Analysen der Buchführung zeigen auf, wie hoch die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ausgefallen und welche Außenstände vorhanden sind.
Zudem können die Zahlen der Buchführung beispielsweise mit den Ergebnissen des letzten Monats oder letzten Jahres verglichen werden. Eine grafische, aber auch eine zahlentechnische Auswertung der Buchführung ist möglich. Des Weiteren können die Ergebnisse der Buchführung mit den vorab errechneten und geplanten Erträgen verglichen werden, um Schwachstellen erkennen zu können und Verbesserungen des Businessplans zu entwickeln. Die Buchführung und deren Auswertung, einschließlich fachlicher Beratung werden optimaler weise gemeinsam mit einem Steuerberater durchgeführt, um verifizierte Aussagen zu erhalten.
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