Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft - News

August 26th, 2008 von JG

Bald ist es soweit und die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird an den Start gehen. Aktuellen Berichten zufolge soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft im Oktober oder November zur Verfügung stehen, wenn man ein haftungsbeschränktes Unternehmen zu vergünstigten, gründerfreundlichen Bedingungen wählen möchte. Der Kapitalaufwand für das Stammkapital der haftungsbeschränkten
Unternehmergesellschaft liegt bei einem Euro, der erst während des Bestehens des Unternehmens weiter ausgebaut werden muss.

Dafür wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein Viertel aus den Jahresgewinnen als Stammkapitaleinlage zurücklegen müssen, bis nicht 10 000 Euro wie zuvor geplant sondern 25 000 Euro erreicht wurden. Nun könnte die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft auch zur GmbH umbenannt werden, wenn es die Gesellschafter wünschen.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll eine Alternative zu ausländischen Rechtsformen darstellen, die in den letzten Jahren große Zulauf hatten. Wahrscheinlich wird es der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft gelingen, dem Abhilfe zu schaffen.

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Ein Euro GmbH - Die Alternative

August 26th, 2008 von JG

Die Ein Euro GmbH soll die Wirtschaft durch Neugründungen mit einer haftungsbeschränkten Rechtsform stärken, in dem sie einfacher und günstiger zu gründen sein wird als eine GmbH. Auch der Limited soll mit der Ein Euro GmbH der Rang abgelaufen werden. Gründer, die nicht das Stammkapital von 25 000 Euro zum Gründungszeitpunkt aufwenden können, können alternativ die Ein Euro GmbH gründen.

Ein Euro Stammkapital ist in diesem Fall nur nötig, um gründen zu können. Das Stammkapital muss so erst während des Bestehens der Ein Euro GmbH ausgebaut werden bis zur 25 000 Euro Marke. Nun kann die Ein Euro GmbH auch als GmbH firmieren, wenn man es wünscht.

Die Ein Euro GmbH wird mehr Ansehen im Geschäftsverkehr erlangen, da sie einerseits nach deutschem Recht gehandhabt wird und andererseits mehr Sicherheiten durch den Kapitalaufbau den Ein Euro GmbH Kunden bietet.

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Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

August 5th, 2008 von JG

Das Warten auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft könnte bereits im Herbst 2008 ein Ende finden, wenn die Pläne des Bundesjustizministeriums eingehalten werden. Zumindest hat man sich auf Regelungen zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geeinigt, die diese Unternehmensform attraktiv für Gründer machen sollen. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird Teil des GmbH-Rechts sein, das generalüberholt wird. In diesem Zuge hat man schon letztes Jahr beschlossen, dass es eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben soll.

Gründer könnten den bekannt gewordenen Regelungen zu Folge mit einem Euro Stammkapital eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen. Es wird aber nicht ausbleiben, dass man das Stammkapital der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auf 25 000 Euro aus Rücklagen vom Jahresgewinn ausbauen werden muss.

Zudem soll eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft mit Hilfe einer Mustersatzung gegründet werden können, die die Notarkosten senken würde. Sie ist allerdings mehr für Standard-Gründungen einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geeignet.

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UG

August 5th, 2008 von JG

UG ist die Abkürzung für die Unternehmergesellschaft, die schon ab Herbst 2008 für Gründungen zur Verfügung stehen könnte, wenn sich der Gesetzgeber an seine Ankündigung vom Juni halten kann. Die UG muss dann immer mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ firmieren.

Für die Gründung einer UG müsste laut der Pläne aus dem Bundesjustizministerium nur ein Stammkapital von einem Euro erbracht werden. Dennoch werden die Gründer der UG das Stammkapital auf 25 000 Euro ausbauen müssen. Dafür ist vorgesehen, dass ein Viertel aus den Jahresüberschussen in das Stammkapital eingezahlt werden muss. Anschließend könnte man sogar beantragen, statt als UG als GmbH zu firmieren.

Eine weitere Erleichterung für die Gründungsformalitäten könnte die Mustersatzung für die
UG sein, wenn man eine Standardgründung plant. Damit bräuchte man weniger
Rechtsberatung für die UG-Gründung und die Notarkosten würden gesenkt werden.

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Unternehmergesellschaft

August 5th, 2008 von JG

Eine wichtige Neuerung des GmbH-Rechts wird die Unternehmergesellschaft sein, die wohl vor allem vom Mittelstand begrüßt werden wird. Wenn der Gesetzgeber sich an seinen Zeitplan halten kann, könnte die Unternehmergesellschaft schon ab Oktober oder November 2008 als Rechtsform ausgewählt werden. Ziemlich gewiss wird man als Unternehmergesellschaft immer mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ firmieren müssen.

Eine Unternehmergesellschaft könnte den vorgestellten Regelungen zufolge mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, wenn auch das Stammkapital später auf 25 000 Euro ausgebaut werden muss. Dafür müsste die Unternehmergesellschaft solange ein Viertel aus ihren Jahresüberschüssen in das Stammkapital einzahlen.

Zudem sieht die Regierung eine Mustersatzung für die Gründung einer Unternehmergesellschaft vor, die besonders für Standard-Gründungen eingesetzt werden könnte. Damit bräuchten nur die Unterschriften der Gesellschafter der Unternehmergesellschaft beglaubigt werden. Auch die Notarkosten würden entsprechend niedriger ausfallen.

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