Existenzgründung als Modedesigner

Mai 5th, 2008 von rewe

Die Existenzgründung als Modedesigner ist eine freiberufliche Existenzgründung und somit muss sich der Modedesigner auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Existenzgründer können als Modedesigner Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Modedesigner den Antrag für Gründungszuschuss (ALG1 Bezug) oder den Antrag für Einstiegsgeld (ALG2 Bezug).

Weiterhin benötigt der Modedesigner bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Modedesigner sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.

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Das Geschäftskonto

Mai 5th, 2008 von rewe

Viele legen bei ihren Kriterien bei der Suche nach einem Geschäftskonto das Hauptaugenmerk auf möglichst günstige Gebühren für das Geschäftskonto. Ausschließlich danach das Bankinstitut auszuwählen, um dort das Geschäftskonto einzurichten, ist aber bedenklich.

Als Unternehmer wird man in Situationen geraten, bei denen schwierigere Sachverhalte, die den Zahlungsverkehr betreffen, mit der Bank persönlichen geklärt und geregelt werden müssen. Hier zeigt sich spätestens, ob man mit der Bank, bei der man das Geschäftskonto führt, eine gute Wahl getroffen hat. Schnelle Erreichbarkeit, gute Beratung und eine unkomplizierte Abwicklung von Abläufen ( Kunden-Support ), die mit dem Geschäftskonto zusammenhängen, sind wichtige Kriterien bei der Suche nach dem richtigen Bankinstitut für das Geschäftskonto.

Es ist also nicht die günstigste Lösung, ein „billiges“ Geschäftskonto zu wählen, denn der Ärger und Zeitaufwand bei schlechtem Geschäftskunden-Support kann diesen vermeintlichen Vorteil schnell ins Gegenteil umkehren.

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