1 Euro GmbH

Juni 27th, 2008 von JG

Für Unternehmen, die bisher aufgrund der schwierigen Gründungssituation einer GmbH auf die Rechtsform der englischen Limited zurück gegriffen haben, können ab November 2008 die Rechtsform der 1 Euro GmbH wählen. Bei der 1 Euro GmbH handelt es sich um eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die in ihrer Gründung einfacher und unkomplizierter ist als die bisherige GmbH. Zudem kommt die 1 Euro GmbH mit nur einem Euro Stammkapital aus, so dass auch Existenzgründer mit nur sehr geringem Startkapital diese Rechtsformen nutzen können.

Der Gesetzgeber hat für die 1 Euro GmbH eine Mustersatzung vorgesehen, bei deren Verwendung die notarielle Beurkundung entfällt und somit die Gründungskosten erheblich gesenkt werden. Die 1 Euro GmbH ist damit fast beurkundungsfrei, lediglich die Gesellschafterverträge müssen dem Notar vorgelegt werden. Aufgrund der geringen Stammeinlage halten sich die Gebühren hierfür aber in Grenzen. Des weiteren wird das Verfahren zur Eintragung der 1 Euro GmbH ins Handelsregister beschleunigt. Die Reform sieht vor die Eintragung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren ab zukoppeln.

Bei der Gründung einer 1 Euro GmbH gilt zu beachten, dass ein Viertel des Jahresgewinns bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage von 25.000 Euro angespart werden muss. Diese Verpflichtung dient dem Gläubigerschutz. Vorteil ist aber, dass der Unternehmer mit Erreichen dieser Schwelle die 1 Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umwandeln kann. Der Gründer kann also von Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit an die Haftungsbeschränkung nutzen, muss dafür aber nicht sofort die Mindeskapitaleinlage im vollen Umfang leisten.

Geschrieben in Businessplan |

2 Kommentare

  1. ein Euro GmbH | Businessplan | welt-ost Sagt:

    […] 1 Euro GmbH […]

  2. GmbH Gesetz | Businessplan | welt-ost Sagt:

    […] GmbH Gesetz von Beginn an sicher stellen, dass der Geschäftsführer einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) oder anderer Gesellschaften nicht wegen Insolvenzverschleppung oder ähnlicher Delikte […]

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